Bestattungen und Trauerfeiern

Information zu den Friedhöfen 


Allgemeine Schutzmaßnahmen

(Teil 1 § 1; Nr. 7, 12. CoBeLVO)

Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen in der Friedhofshalle, ist auf eine Person pro 10 qm zu begrenzen.

·      Friedhofshalle Südfriedhof max. 9 Personen

·      Friedhofshalle Westfriedhof max. 9 Personen

·      Alte Kirche Hillscheid max. 18 Personen

·      Friedhofshalle Hilgert max. 7 Personen

Sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Freien, gilt das Abstandsgebot.

Das Betreten der Friedhofshalle ist nur mit einem geeigneten Mund- und Nasenschutz gestattet.

Die Maskenpflicht besteht während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in der Friedhofshalle und auf dem Friedhofsgelände.

 Wir bitten dringend um Beachtung!


-Friedhofsverwaltung-