Aktuelle Umlegungsverfahren

Laufende Umlegungsverfahren

Die Umlegung wird durch die Gemeinden angeordnet und durch die öffentliche Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses eingeleitet. Aus dem Umlegungsbeschluss ist ersichtlich, welche Grundstücke in die Umlegung einbezogen werden.

Zur Ermittlung der Beteiligten und möglicher Lasten und Beschränkungen der Grundstücke im Umlegungsgebiet werden aus den Angaben von Grundbuch und Liegenschaftskataster die Bestandsunterlagen (Bestandskarte und Verzeichnis) gefertigt. Diese Unterlagen werden einen Monat ausgelegt und können von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden. Im nächsten Schritt wird die vorgesehene Neuordnung der Grundstücke mit allen Eigentümern grundlegend erörtert. Dabei können diese ihre Vorstellungen und Wünsche mitteilen. Die im Erörterungstermin abgegebenen Erklärungen aller Beteiligter sind Grundlage für die Aufstellung des Umlegungsplanes.

Zurzeit befinden sich folgende Umlegungen im Verfahren: