Die staatlichen Finanzierungshilfen für Existenzgründer
Förderprogramme werden auf europäischer Ebene, vom Bund und den Ländern zur Verfügung gestellt. Es gibt zur Zeit mehr als 600 Programme.
Die Förderungen beinhalten Kredite, Bürgschaften, Beteiligungen und Zuschüsse. Bis zu einer Subventitionsgrenze können verschiedene Programme miteinander kombiniert werden. Welche Finanzierungshilfen auf die jeweilige Investition von Existenzgründern und Unternehmern zutreffen, kann im Einzelfall ermittelt werden.
Fördervoraussetzungen bei Existenzgründung
Um eine öffentliche Förderung zur Gründung Ihres Unternehmens erhalten zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gründung eines Unternehmens durch Neuerrichtung, Übernahme oder tätiger Beteiligung
- Hauptberufliche Ausübung der selbständigen Tätigkeit
- eine Vollexistenz muss mittelfristig erreicht werden
- Fachliche und kaufmännische Qualifikationen sind nachzuweisen
- Anträge auf Förderungen sind vor Investitionsbeginn zu stellen
- Anträge auf Kredite und Bürgschaften können nur von Geschäftsbanken gestellt werden
Wichtig ist, dass Sie vor der offiziellen Gründung Ihres Unternehmens durch die Eintragung in das Handelsregister und vor jeglicher investiven oder vertraglichen Betätigung im Unternehmenssinn Fördermöglichkeiten geprüft haben.
Links zu Förderprogrammen
- Förderprogramme der Europäischen Union www.bmwi.de
- Förderprogramme der Bundesrepublik Deutschland www.kfw-mittelstandsbank.de
- Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz www.isb.rlp.de