Fachbereich II - Bauen und Umwelt
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Zuständigkeiten
- Ablauf der Ruhe-/Nutzungszeit
- Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
- Bauaufsicht
- Bauberatung erhalten
- Baumkontrolle und Baumpflege
- Brennholz
- Der Nutzungsberechtigte verstirbt bzw. ist nicht mehr in der Lage/Willens eine Grabstätte zu pflegen. Was nun?
- Die Vorteile des WKB in kurzen Stichworten
- Energieberatung beanspruchen
- Flächennutzungsplan
- Friedhofsgebühren
- Grabstätten in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
- Grundstückspreise in der Verbandsgemeinde Höhr- Grenzhausen
- Ich habe in der Vergangenheit bereits Sanierungs-, Erschließungs- oder Ausbaubei-träge gezahlt – muss ich erneut zahlen?
- Landwirtschaftliche Pachtangelegenheiten und Grabeland
- Luftbilder, Orthofotos
- Lärmschutz
- Planfeststellung
- Ruhezeiten und Nutzungsrechte
- Sanierungsgenehmigung
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Straßenausbaubeiträge/ Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
- Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
- Tatsächliche Nutzung, Liegenschaftskataster
- Topografische Karten
- Vorzeitige Einebnung (vor Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit) von Grabstätten
- Wann, in welchen Abständen und in welcher Höhe wird der WKB erhoben?
- Was ist anlässlich der Totengedenktage zu beachten?
- Was ist der WKB / Warum WKB?
- Was sind die Unterschiede zwischen Einmalbeitrag und WKB / Was ist eine Abrechnungseinheit und wofür ist dies wichtig?
- Wer ist für die Verlegung der Einfassungsplatten zuständig und welche Vorschriften bestehen bezüglich der Errichtung von Grabmal/Grabplatte?
- Wer ist zahlungspflichtig für den WKB?
- Werden die Straßenbaukosten vollständig auf die Grundstückseigentümer umgelegt?
- Wie ermittelt sich die Zahl der Vollgeschosse bzw. der Vollgeschosszuschlag?
- Wofür genau werden die WKB erhoben?
- Zuschläge für gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke
- Öffentliche Grünflächen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen