Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

    Das Gewerberegister für die Gewerbetreibenden in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen geführt. Die Rechtsgrundlage für Gewerbeauskünfte bildet die Gewerbeordnung. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister. Auskünfte werden gegeben, ohne das hieraus rechtliche Folgerungen gezogen werden können. Der Empfänger darf die Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden. Die Auskunft kann daher nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Auskunftssuchenden nachgewiesen wird. Aus diesem Grunde, werden auch nur die Gewerbetreibenden auf unserer Homepage veröffentlicht, die hierzu ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben.

    Die Gewerbeauskunft bedingt einen formlosen schriftlichen Antrag. Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbeauskunft beträgt zur Zeit 10,00 Euro.


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Rechtsgrundlage