Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr

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  • Leistungsbeschreibung

    In vielen Städten und Gemeinden sind Parkflächen für Kraftfahrzeuge rar. Falschparker oder geparkte Fahrzeuge ohne einen gültigen Parkschein sind allgegenwärtig und können eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Demnach kann das unsachgemäße Parken Strafzettel, Verwarn- oder Bußgelder ebenso wie das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges mit sich führen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

    Das widerrechtliche Abstellen von stillgelegten Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen oder in der freien Landschaft ist nach den Bestimmungen des Abfallrechtes nicht zulässig.

    Derartig abgestellte Fahrzeuge werden im Bereich der bebauten Ortslage der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen von der Ordnungsbehörde nach einer bestimmten Frist auf Kosten des Verursachers abgeschleppt.

    Sind die Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt, ist neben den Abschleppkosten auch eine Sondernutzungsgebühr - quasi als Miete für die Verkehrsfläche - zu zahlen.

    Ordnungswidrig geparkte Kraftfahrzeuge, die den Verkehr auf öffentlichen Straßen u. Plätzen behindern oder gefährden, werden ebenfalls auf Kosten des Verursachers abgeschleppt. Den neuen Standort kann man dann bei der Ordnungsbehörde oder der Polizei erfragen.

  • Rechtsgrundlage