Wohin muss ich mich wenden, wenn ich etwas verloren oder gefunden habe ?
Leistungsbeschreibung
Das Fundbüro befindet sich beim Bürgerbüro. Die dort abgegebenen Fundsachen werden registriert. Wenn sich in einer halbjährigen Frist, der rechtmäßige Eigentümer nicht meldet, hat der Finder Anspruch auf diese Sache. Wird eine Fundsache fristgerecht abgeholt, so hat der Finder einen gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn.
Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie sich an das Bürgerbüro wenden.
Anträge / Formulare
Den Fund oder Verlust eines Gegenstandes können Sie mit einem Online-Formular an uns melden (per Fax oder Email).