Wann benötigt man für den Transport einer Leiche einen sog. "Leichenpass" und wo wird dieser ausgestellt?
Leistungsbeschreibung
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden.
Der Leichenpass wird erst ausgestellt, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen, d.h. Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamtes über die Eintragung in das Sterbebuch oder alternativ die Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung. Eine Sterbeurkunde ist vorzulegen. Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen. Letztlich ist eine Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung evtl. auch eine Einbalsamierungsbescheinigung vorzulegen.
Zuständig für den Bereich der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen ist die Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Fachbereich III.