Anzeige Ordnungswidrigkeit
Leistungsbeschreibung
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine durch ihn festgestellte Ordnungswidrigkeit gegen eine Rechtsvorschrift anzuzeigen, für die die örtliche Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen auch zuständig ist.
Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind:
- Bundesgesetze (Beispiel: Straßenverkehrsordnung, Parkverstoß),
- Landesgesetze des Landes Rheinland-Pfalz sowie
- Satzungen der Stadt Höhr-Grenzhausen oder der Ortsgemeinden.
Sofern dieser Verstoß eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, darf die Ordnungsbehörde nicht tätig werden. In diesen Fällen muss sich an die zuständige Polizeibehörde gewandt werden.
Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist kein Antrag auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens, sondern sie stellt eine Anregung an die Verwaltungsbehörde dar, ein Bußgeldverfahren über den ihr jetzt bekannt gemachten Sachverhalt einzuleiten. Einen Anspruch auf die Durchführung eines Bußgeldverfahrens hat der Anzeigenerstatter auch als persönlich Geschädigter nicht. Der Anzeigenerstatter ist im weiteren Verlauf des Verfahrens dann der Zeuge für den festgestellten Sachverhalt und muss diesen auch unter Umständen vor Gericht bezeugen.
Anzeigen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen -Ordnungsbehörde-, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, eingereicht werden.Rechtsgrundlage
§§ 46 und 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Anträge / Formulare