Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

    Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Der orangene Parkausweis ist  im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Vorlage des Schwerbehindertenausweises im Original oder eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises

    • ein aktuelles Lichtbild bei Antragstellung des blauen EU-Parkausweises
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

    bei:

    1. EU-Parkausweis für Behindertenparkplätze

    - Antrag (erhältlich im Bürgerbüro)

    - ein neues Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr)

    2. Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Randnummer 11 StVO

    - Antrag (erhältlich im Bürgerbüro)

    3. Parkerleichterung für besondere Gruppen Schwerbehinderter in Rheinland-Pfalz

    - Antrag (erhältlich im Bürgerbüro)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist im Allgemeinen gebührenfrei.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

    Es werden keine Gebühren erhoben!

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

    Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie im Bürgerbüro oder bei der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung


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Zuständige Mitarbeitende