Wappen und Flaggen

Wappen und Flaggen

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Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) un dem Beschluss des Ortsgemeinderates Kammerforst vom 11. Januar 1994 erteilen wir hiermit der Ortsgemeinde Kammerforst die Genehmigung, das nachfolgend näher beschriebene Wappen zu führen:" Gespalten von Silber und Rot. Vorn ein grüner Eichenzweig mit einer goldenen Eichel. Hinten übereinander drei schräglinks gelegte silberne Hämmer."Bedeutung der Symbole:Der Eichenzweig verweist auf den Ortsnamen sowie dessen Ableitung von den besonderen grundherrlichen Verhältnissen eines Kammerforstes.Dir drei silbernen Hämmer erinnern an die Gründung des Dorfes durch wallonische Hüttenarbeiter,die auf der Hundsdorfer Eisenhütte beschäftigt waren.Die roten und silbernen Tinkturen sind landesherrlich Begründet und erinnern an die jahrhundertelange Zugehörigkeit der Gemeinde zum Erzbistum Trier.