Rückstau von Regenwasser

Rückstau von Regenwasser

Das sollten Hauseigentümer über Rückstau aus dem Kanal wissen

Starkregenfälle nehmen zu

Rückstau hat es immer wieder mal gegeben. Denn Kanäle sind aus wirtschaftlichen und technischen Gründen auf ein mittleres Regenereignis ausgelegt, was rein statistisch alle 3 bis 5 Jahre einmal vorkommen kann. So kann bei einem Wolkenbruch der Mischwasser-kanal ganz schnell voll sein. Neu ist hingegen, dass sich anerkannte Meteorologen einig sind: Starkregenfälle werden zukünftig zunehmen. Der Grund: Die Erderwärmung führt zu mehr Verdunstungen von der Erdoberfläche. So können sich Regenwolken prall füllen und dann als sintflutartige Regenfälle entladen.

Kommune haftet nicht

Kommunen müssen für Wasserschäden nach einem so genannten Jahrhundertregen nicht haften. Das hat der Bundesgerichtshof im Mai 2004 entschieden. Städte und Gemeinden müssen dem aktuellen Urteil zufolge in Fällen höherer Gewalt nicht für Schäden einste-hen, die durch eine überlaufende Kanalisation verursacht werden, wenn diese nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bemessen ist. Demzufolge muss sich jeder Grundstückseigentümer selbst gegen Rückstau sichern.

Veranlasst durch das Starkregenereignis Ende Juli diesen Jahres möchten wir Ihnen ein paar grundsätzliche Informationen liefern, wie Sie Ihr Haus gegen Überflutungen schützen können.

Schutz gegen Rückstau - Das sollten Sie dazu wissen

Die Kanalisation stößt heutzutage immer öfter an ihre Grenzen. Bei schweren Niederschlägen steigt der Wasserpegel dann über die sogenannte Rückstauebene.

Was ist eine Rückstauebene?

Gemeint ist dabei meist die Höhe der Straßenoberkante. Tieferliegende Räume im Souterrain oder Keller werden schnell geflutet. Die Folge: Schäden durch unbrauchbar gewordene Bodenbeläge, Möbel oder Elektrogeräte, triefend nasser Hausrat und jede Menge Ärger und Kosten für die Hausbewohner. Rechtzeitig vorsorgen heißt also die Devise und hier ist als Berater und Ausführender insbesondere der Fachmann gefragt.

Rückstau ist immer möglich

Nach DIN EN 12056-4 kann trotz der Bemessung nach den jeweils geltenden anerkannten Regeln der Technik und eines sorgfältigen Betriebes ein Rückstau jederzeit vorkommen. Öffentliche Misch- und Regenwasserkanäle können aus wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden, dass sie jeden außergewöhnlichen Regen einwandfrei ableiten können. Bei starkem Regen muss daher mit Stau im Kanal und Rückstau in den Anschlusskanälen gerechnet werden. Grundsätzlich fordern die Gemeinden deshalb jeden Bauherren und Hausbesitzer auf, sich durch den Einbau einer geeigneten Rückstausicherung selbst zu sichern und so Schäden zu verhindern.

Darüber hinaus kann ein Rückstau auch aus folgenden Gründen entstehen:

  • Durch Verstopfungen, Rohrbrüche oder Kanalschäden
  • Durch Pumpenausfall, wenn das Entwässerungssystem an eine Pumpstation anschließt
  • Durch Hochwasser im Vorfluter (Bach oder Fluss), da bei tiefliegenden Gebieten das Abfließen von Regenwasser beeinträchtigt wird
  • Durch Absperrung oder Umleitung des Kanals wegen Reparaturarbeit
  • Durch verstärkten Abwasserzufluss zum Beispiel bei Kanalspülungen, Feuerwehreinsätzen oder durch zusätzliche, ursprünglich nicht vorgesehene Anschlüsse an das Kanalnetz.

Mittlerweile werden von einigen Versicherungen Policen gegen Hochwasser- und Rückstauschäden angeboten. Wichtig: Der Schadenersatz ist immer abhängig vom zusätzlichen Einbau des im Einzelfall geeigneten Rückstauverschlusses. Es müssen also jedenfalls Rückstausicherungen für Ablaufstellen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, eingebaut werden, ansonsten werden die Schäden von den Versicherungen nicht gedeckt. Diese Tatsache ist sowohl den Bauherren, aber auch den Fachleuten oftmals nicht bekannt.

Sicherer Schutz durch Rückstauverschlüsse

Nach DIN EN 12056 erfolgt der Schutz gegen Rückstau durch Abwasserhebeanlagen. Alternativ dazu können auch Rückstauverschlüsse eingesetzt werden. Die Einsatzvoraussetzungen nach DIN EN 12056-4 sind:

  • Es muss ein Gefälle zum Kanal gegeben sein.
  • Es muss sich um Räume mit untergeordneter Nutzung handeln. Das bedeutet, dass bei Rückstau keine wesentlichen Sachwerte
    beschädigt oder die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt werden.
  • Der Benutzerkreis muss klein sein.
  • Es muss ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen.
  • Bei Rückstau muss auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden können.

Die Auswahl und der Einsatz von Rückstausicherungen richten sich nach mehreren Bedingungen. Beachtet werden müssen insbesondere die Wünsche des Betreibers, der Entwässerungsgegenstand selbst, die Lage des Abwasserkanals, die Abwasserart sowie die entsprechenden DIN-Vorschriften.

Es liegt auf der Hand, dass diese Bedingungen bei der Planung von Entwässerungsanlagen in Neubaugebieten leichter zu berücksichtigen sind als bei der Sanierung rückstaugefährdeter Altbauten. So kommt man im letzteren Fall oftmals kaum an einer Neuverlegung der gesamten Abwasserleitung vorbei. Diese Kosten relativieren sich jedoch schnell, wenn man die Folgekosten möglicher Rückstauschäden betrachtet.

Schwarz- oder Grauwasser?

Bei der Produktauswahl ist die Unterscheidung zwischen fäkalienfreiem Grauwasser und fäkalienhaltigem Schwarzwasser von großer Bedeutung. Ausschlaggebend ist immer die Abwasserart, welche in Fließrichtung über die Rückstausicherung in Richtung Kanal abläuft. Fäkalienfreies Abwasser beinhaltet Wasser ohne Fäkalienanteile, wie Duschwasser oder Waschmaschinenwasser. Fäkalienhaltiges Abwasser liegt immer dann vor, wenn Rohrleitungen angeschlossen sind, die in Fließrichtung Fäkalien von Urinalen oder Toiletten transportieren.

Welche Abwasserart im Rückstaufall (also vom Kanal in Richtung Rückstausicherung) zurückgedrückt wird, ist dabei unerheblich.

Sicherer Schutz durch sechs Produkttypen

Bei der Auswahl und Planung von Rückstausicherungen für Entwässerungsanlagen unterhalb der Rückstauebene müssen vorher die in der Checkliste genannten Punkte abgeklärt werden.

Erst nach Klärung dieser Fragen kann die passende Rückstausicherung ausgewählt werden. Rückstauverschlüsse für durchgehende Rohrleitungen stellen eine ideale technische und vor allem auch finanzielle Alternative zu Hebeanlagen dar. Dazu müssen die Einsatzvoraussetzungen nach DIN EN 12056-4 gegeben sein. Nach DIN EN 13564-1 werden sechs Typen von Rückstauverschlüssen unterschieden:


Typ 0:
Rückstauverschluss für die Verwendung in horizontalen Leitungen mit nur einem selbsttätigen Verschluss.

Typ 1:
Rückstauverschluss für die Verwendung in horizontalen Leitungen mit einem selbsttätigen Verschluss sowie einem Notverschluss, wobei dieser Notverschluss mit dem selbsttätigen Verschluss kombiniert sein darf.

Typ 2:
Rückstauverschluss für die Verwendung in horizontalen Leitungen mit zwei selbsttätigen Verschlüssen und einem Notverschluss, wobei dieser Notverschluss mit einem der beiden selbsttätigen Verschlüsse kombiniert sein darf.

Typ 3:
Rückstauverschluss für die Verwendung in horizontalen Leitungen mit einem durch Fremdenergie (elektrisch, pneumatisch oder andere) betriebenen selbsttätigen Verschluss und einem Notverschluss, der unabhängig vom selbsttätigen Verschluss ist.

Typ 4:
Rückstauverschluss, der in Ablaufgarnituren oder Bodenabläufen eingebaut ist, mit einem selbsttätigen Verschluss und einem Notverschluss, wobei dieser Notverschluss mit dem selbsttätigen Verschlüssen kombiniert sein darf.

Typ 5:
Rückstauverschluss, der in Ablaufgarnituren oder Bodenabläufen eingebaut ist, mit zwei selbsttätigen Verschlüssen und einem Notverschluss, wobei dieser Notverschluss mit einem der beiden selbsttätigen Verschlüsse kombiniert sein darf.
Ist der richtige Rückstauverschluss ausgewählt, folgt der fachgerechte Einbau. Hier ist besonders zu beachten, dass die Sicherung niemals direkt in die Hauptgrundleitung ein-gebaut wird. Denn bei dieser Variante würden auch Ablaufstellen über den Verschluss entwässert, die über der Rückstauebene liegen. Bei einem Rückstau schließt das Rück-stauaggregat und verhindert so das Eindringen von Abwasser in das Gebäude. Werden aber während des Rückstaus die oberhalb der Ablaufstelle liegenden Ablaufstellen ge-nutzt, füllt sich die Grundleitung und dieses Abwasser tritt dann über die Anschlüsse im Keller aus. Man überflutet sich also selbst. Damit das nicht passiert, dürfen nur solche Ablaufstellen über einen Rückstauverschluss entwässert werden, die tatsächlich rück-staugefährdet sind. Eine exakte Bestandsaufnahme der Gebäude- und Grundstücksent-wässerung ist also unerlässlich um Planungs- und Ausführungsfehler auszuschließen.

Ganz neu: Wasser vor dem Haus abfangen

Bisher wurden Produkte zum Schutz gegen den Wassereinbruch überwiegend im Ge-bäude installiert. Mittlerweile werden auch ganz neue Wege beschritten. Der Ansatzpunkt ist, das Abwasser erst gar nicht ins Haus zu lassen, um es dort wieder zurückzuhalten. Dazu wird ein Hausanschlussschacht vor dem Gebäude installiert, in dem der Rückstau-verschluss untergebracht ist. Die Grundleitung, über die ausschließlich rückstaugefähr-dete Ablaufstellen entwässert werden, wird über diesen Rückstauverschluss gesichert. Der Hausanschlussschacht aus Polyethylen hat dabei weitere Leitungsanschlussmöglich-keiten, die nicht über den Rückstauverschluss führen. An diese werden die Grundleitun-gen angeschlossen, die die nicht rückstaugefährdeten Abläufe entwässern. Der Schacht ist nach einem Baukastensystem gefertigt. Die Grundversion umfasst mehrere Gerinneva-rianten, sowohl offene, als auch geschlossene Gerinne. Standard Rückstauverschlüsse der Hersteller können montiert werden – und das auch nachträglich, noch nach vielen Jahren. Selbstverständlich kann jeder Schacht auch mit bereits vorinstalliertem Rückstau-verschluss geliefert werden. Auch Pumpen und Fäkalienhebeanlagen, die bisher viel Raum im Keller beansprucht haben, können jetzt im Schacht montiert werden. Sie sind dort, außerhalb des Gebäudes, geräuscharm, funktionssicher und wartungsfreundlich untergebracht.

Gerade für nachträglichen Einbau geeignet

Die derzeitige Witterungssituation bringt auch Rückstau in Wohngebiete, die bisher nicht betroffen waren. Ein nachträglicher Einbau von Rückstauverschlüssen in bestehende Ge-bäude ist nur mit einem immensen Kostenaufwand möglich. Der Verlauf der Grundleitung ist oft unklar und meist sind Aufbrucharbeiten in der Bodenplatte nötig. Diese sind heikel und aufwendig, die Abdichtung danach ist zudem schwierig. In vielen Fällen ist es dann kostengünstiger und einfacher, den bestehenden Hausanschlussschacht gleich durch ei-nen neuen Systemschacht zu ersetzen.
Eine andere Variante der Rückstausicherung ist das nachträgliche Abkoppeln von Ge-bäudegeschossen oberhalb der Rückstauebene von den Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte des Kellers. Die Fallleitungen werden unter der Kellerdecke abgetrennt und dort mit einer neuen Verbindungsleitung abgefangen und dem Kontrollschacht zugeleitet. Je nach Erfordernis erfolgt die Rückstausicherung des Kellers dann über einen Ver-schluss oder ein Kleinhebewerk, was über den Fachhandel oder Baumärkte bezogen werden kann.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.