Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Kammerforst vom 14.06.2018


Öffentlicher Teil

1.   Neustrukturierung der kommunalen Holzvermarktung

Hier: Bildung von 5 regionalen Holzvermarktungsgesellschaften

Die landesweite Holzvermarktung kann zum 01.01.2019 aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr erfolgen. Das Land Rheinland-Pfalz wird durch die Änderung des § 27 LWaldG die Holzvermarktung für den Gemeindewald nicht mehr übernehmen. Die Ortsgemeinde Kammerforst hat keine eigene Verwaltung, die Aufgabe der Holzvermarktung obliegt somit gemäß § 68 Abs. 1 und Abs. 5 GemO der Verbandsgemeindeverwaltung, ohne dass es sich um eine eigene Aufgabe der Verbandsgemeinde handelt. Die Ortsgemeinde Kammerforst spricht sich für einen größtmöglichen Zusammenschluss von Gemeinden zur Holzvermarktung aus.

Gleichgültig welche Organisationsform für die zukünftige Holzvermarktungsorganisation gewählt wird, sollte einem Aufsichtsrat oder Beirat die Entscheidung, mittels qualifizierter Mehrheit, über die Einstellung und Eingruppierung der Beschäftigten sowie wesentliche Sachkosten vorbehalten bleiben, eine solche Regelung könnte z.B. in einem Gesellschaftervertrag aufgenommen werden.

Frühestens nach 5 Jahren bzw. nach Ablauf der Anschubfinanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz wird die Ortsgemeinde Kammerforst erneut über die Organisation der Holzvermarktung entscheiden. Das bisherige Verfahren zur Brennholzabgabe bleibt hiervon unberührt und wird in der bisherigen Form fortgeführt.

Gemäß den vorgenannten Maßgaben wird die  Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen beauftragt, im Namen der Ortsgemeinde Kammerforst alle weiteren Schritte im Rahmen der Neustrukturierung/- organisation der Holzvermarktung abschließend durchzuführen. Der Gemeinderat hat dies einstimmig beschlossen.

2.   Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald Kammerforst

Die Ortsgemeinde Kammerforst hat einstimmig beschlossen das Land Rheinland-Pfalz mit der Durchführung und Erstellung des Betriebsplanes für den Gemeindewald Kammerforst für die nächsten 10 Jahre zu beauftragen.

3.   Anschaffung eines Rasenmähers für die Ortsgemeinde Kammerforst

Die Ortsgemeinde Kammerforst hat einstimmig beschlossen, die Firma LVF aus Koblenz mit der Lieferung eines ASMulchmähers, Typ AS 510 4T A Pro-Clip zu einem Preis von 1.517,25 € inkl. Mehrwertsteuer zu beauftragen.

4.   Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Kammerforst

Sachstandsmitteilung über die Erneuerung der Heizungsanlage

Gerd Weber (Fachbereich II – Bauen und Umwelt) unterrichtet den Gemeinderat, dass die geplante Erneuerung der Heizungsanlage so wie geplant nicht durchgeführt werden kann. Er unterrichtet den Rat über Alternativen und bittet diesen sich für eine dieser Alternativen auszusprechen, damit für die nächste Sitzung des Gemeinderates alles vorbereitet werden kann.

5.    Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Kammerforst

-Erneuerung der Haustüranlage

- Erneuerung der Zugangstür zum Dorfgemeinschaftsraum

- Austausch von Fensterverglasungen

- Dämmarbeiten

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Arbeiten zu dem vorgelegten Angebot zu vergeben.

6.   Einwohnerfragestunde

7.   Mitteilungen und Anfragen öffentlicher Teil

 

Nichtöffentlicher Teil

8.   Grundstücksangelegenheit

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

9.   Mitteilungen und Anfragen nichtöffentlicher Teil