Neue Meldepflicht für selbständige Handwerker


Dies betrifft vor allem Inhaber von Handwerksbetrieben, die bisher einen Betriebsleiter mit entsprechender Qualifikation beschäftigten, da sie selbst diese Qualifikation nicht hatten.

Selbständige Handwerker sind nämlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe ausüben und einen Meistertitel haben. Erst wenn für 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden, entfällt die Versicherungspflicht.

In der Regel melden die Handwerkskammern der Rentenversicherung die Eintragung in die Handwerksrolle. Einen nachträglich erworbenen Meistertitel oder das Weiterführen eines Nebenbetriebs als Hauptbetrieb muss den Handwerkskammern aber nicht mitgeteilt werden. Daher erhält auch die Rentenversicherung dazu keine Informationen. Trotzdem wird der Handwerker versicherungspflichtig und muss Beiträge zahlen. Sich rechtzeitig zu melden, ist also wichtig, um hohe Beitragsnachforderungen und Geldbußen zu vermeiden.

Andere Befähigungsnachweise, deren nachträglicher Erwerb der Handwerker der Rentenversicherung melden muss, sind zum Beispiel die Ausnahmebewilligung und Ausübungsberechtigung sowie der Ingenieur-, Techniker- oder Industriemeisterabschluss.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 48 00 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Am schnellsten geht das auf www.drv-rlp.de/beratung.

Über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,5 Millionen Versicherte, 80 000 Arbeitgeber und zahlt 644 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich, Luxemburg und Albanien auch bundesweit.