Ab Juli: Hinterbliebene können mehr hinzuverdienen


Die neuen Freibeträge liegen ab Juli bei monatlich 845 Euro (bisher 819 Euro), für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöhen sie sich um 179 Euro. Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner können also über ein höheres Nettoeinkommen verfügen, ohne dass sich dies auf die Hinterbliebenenrente auswirkt.

Waisen können zu ihrer Waisenrente unbegrenzt dazu verdienen.

Die mit dem Flexirentengesetz eingeführte einheitliche Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten und vorzeitigen Altersrenten bleibt unverändert. Bis zu 6 300 Euro kann jährlich hinzuverdient werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie sich der Verdienst auf die Monate verteilt. Bei einem höheren Verdienst, gibt es eine Teilrente, die individuell berechnet wird. Unbegrenzt hinzuverdienen dürfen weiterhin nur Altersrentner, die ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Am schnellsten geht das auf www.drv-rlp.de/beratung.

Über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,5 Millionen Versicherte, 80 000 Arbeitgeber und zahlt 644 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich, Luxemburg und Albanien auch bundesweit.