Bericht aus der Stadtratssitzung vom 16.12.2019


Bericht aus der Stadtratssitzung vom 16.12.2019

Die Tagesordnung der letzten Stadtratssitzung des Jahres umfasste achtzehn Tagesordnungspunkte, davon fünfzehn. im öffentlichen Teil.

Der nichtöffentliche Teil (Tagesordnungspunkte 1 – 3) begann mit der Sachstandsmitteilung zu dem unter TOP 4 dieser Sitzung einzuleitenden Vergabeverfahrens. Unter Tagesordnungspunkt 2 verabschiedeten die Ratsmitglieder den Stellenplan der Stadt Höhr-Grenzhausen für das Haushaltsjahr 2019. Nach den „Mitteilungen und Anfragen“ wurde die Verwaltung im nun öffentlichen Teil der Sitzung beauftragt, das Vergabeverfahren für die Maßnahme „Energetische Sanierung der Goethe-Schule (Leistung: Austausch der Heizkessel sowie Automatisierung der Heizungssteuerung)“ durchzuführen und den Auftrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Vergabe der Ingenieurleistungen zum Ausbau der Scheidstraße war Thema der Beratung zu TOP 5. Mit einer Gegenstimme wurde der Auftrag zur Erbringung der erforderlichen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Gastring aus Bendorf erteilt. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll das Ingenieurbüro Gastring außerdem die Möglichkeiten der Miteinplanung eines Fahrradweges in der Scheidstraße untersuchen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wählten die Ratsmitglieder Herrn Dipl.-Ing. Christian Paulik, Obervermessungsrat, als Vorsitzenden sowie Herrn Dipl.-Ing. Günter Steudter, Obervermessungsrat, als stellvertretenden Vorsitzenden in den Umlegungsausschuss der Stadt Höhr-Grenzhausen. Weiterhin waren neue Elternvertreter in den Schulträgerausschuss zu wählen. Mit einstimmigem Ergebnis wählten die Ratsmitglieder Herrn Michael Fries, Herrn Kerim Arslan und Herrn Roman Sinner als Mitglieder sowie Herrn Toni-Maria Lange und Herrn Ahmet Bektas als Stellvertreter in den Schulträgerausschuss der Stadt Höhr-Grenzhausen.

Zu TOP 8 folgte der Vortrag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Wolfgang Letschert, zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018. Herr Letschert fasste im Ergebnis zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Auch aus der detaillierten Prüfung zum Schwerpunkt  „Anlagevermögen“ ergaben sich keine Beanstandungen. Daraufhin fasste der Stadtrat in einstimmiger Abstimmung den Beschluss zur Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 sowie zur Entlastung des Stadtbürgermeisters und den Beigeordneten, seiner Vertreter sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.676.883,05 Euro ist auf das Jahr 2019 vorzutragen und im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 mit der Kapitalrücklage zu verrechnen. Dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde wurde für das Jahr 2018 Entlastung erteilt.

In Tagesordnungspunkt 10 haben die Mitglieder des Stadtrates einstimmig den Wirtschaftsplan 2020 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kannenbäckerstadt mbH in der vorliegenden Fassung festgestellt.

Im Erfolgsplan:

Der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                 302.843 €

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                   342.601 €

Das Jahresergebnis mit einem Verlust von                                                      39.758 €

 

Im Vermögensplan

Der Gesamtbetrag der Einnahme auf                                                             208.527 €

Der Gesamtbetrag der Ausgaben auf                                                             208.527 €

Der Gesamtbetrag der Kredite (Kreditermächtigung) wird auf                              0 €

festgesetzt.

Anschließend erläuterte Forstamtmann Detlev Nauen den Forstwirtschaftsplan der Stadt Höhr-Grenzhausen für das Haushaltsjahr 2019. Den geplanten Gesamtausgaben in Höhe von 445.979,-- Euro (für Aufarbeitung des durch den Borkenkäfer befallenen Holzes, der Schaffung von Ausgleichsflächen, Aufforstungsmaßnahmen, Durchforstungen und Bekämpfung des Borkenkäfers) stehen Einnahmen aus Holzverkauf, Jagd und Wildschadenverhütungspauschale in Höhe von 417.314,-- Euro gegenüber. Der Finanzplan schließt erstmals seit Beginn der Amtszeit von Forstamtmann Detlev Nauen mit einem Fehlbetrag in Höhe von 28.665,-- € ab. Dies ist in erster Linie mit dem Borkenkäferbefall und dem daraus entstehenden niedrigeren Verkaufserlös zu begründen. Der Forstwirtschaftsplan fand die einstimmige Zustimmung des Stadtrates.

Zu TOP 12 „Beschluss über die eventuell eingereichten Anregungen zur Haushaltssatzung 2018“ lagen keine Anregungen oder Vorschläge vor. Im nächsten Beratungspunkt wurde der Haushaltsplan 2019 für das Jugendhaus Zweite Heimat e.V. mit nachfolgenden Beträgen mit einstimmigem Abstimmungsergebnis beschlossen:

Jugendhaus Zweite Heimat allgemein                                 137.700,-- €

Treff 34                                                                                          2.050,-- €

Kinderhort                                                                                  16.700,-- €

Im Anschluss an die Präsentation zum Haushaltsplan 2020 durch Stadtbürgermeister Michael Thiesen beschloss der Stadtrat mit 20 Ja- und 3 Nein-Stimmen das Budget des Haushaltsjahres 2020. Der Ergebnishaushalt des Jahres 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 141.530 Euro ab. Im Finanzhaushalt sind Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 1.858.300 Euro geplant, welche nur durch die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 544.150 Euro finanziert werden können. Gleichzeitig wird sich der Liquiditätskredit der Stadt Höhr-Grenzhausen im Jahr 2020 aller Voraussicht nach um 112.800 Euro erhöhen. Die Hebesätze der gemeindlichen Steuern wurden auf dem Niveau des Vorjahres, unverändert, festgesetzt.

















Zur Realisierung des Bebauungsplanes „Vallendarer Törchen“ ist es erforderlich, ein Baulandumlegungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist das Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus in Westerburg. Der Stadtrat beschloss mit 15 Ja- und 7 Nein-Stimmen die Anordnung der Umlegung. Das Verfahren selbst wird vom Umlegungsausschuss der Stadt Höhr-Grenzhausen durchgeführt. Ebenso verabschiedeten die Ratsmitglieder im Rahmen der Abwicklung des Umlegungsverfahrens „Vallendarer Törchen“ die Übernahme von Abfindungsansprüchen anderer Beteiligter durch die Stadt Höhr-Grenzhausen.

Detaillierte Informationen zur Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.