Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters


Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 25.01.2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

 

 

I.

 

Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Kammerforst sind 6 Ratsmitglieder zu wählen.

 

 

II.

 

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

 

 

III.

 

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

 

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei der Gemeindewahlleiterin, Frau Ortsbürgermeisterin Margit Demuth, Hauptstraße 29, 56206 Kammerforst,

 

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Wahlamt, Rathausstraße 48, Zimmer 203, Herrn Marco Weißer, 56203 Höhr-Grenzhausen, einzureichen.

 

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei der Gemeindewahlleiterin, Frau Ortsbürgermeisterin Margit Demuth, Hauptstraße 29, 56206 Kammerforst,

 

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Wahlamt, Rathausstraße 48, Zimmer 203, Herrn Marco Weißer, 56203 Höhr-Grenzhausen, einzureichen.

 

Die Einreichungsfrist läuft

 

am Montag, dem 8. April 2019, 18 Uhr,

ab.

 

 

IV.

 

Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens

 

am Freitag, dem 3. Mai 2019, 18 Uhr,

 

schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

 

 

Kammerforst, 06.02.2019

Margit Demuth

Ortsbürgermeisterin zugleich als Gemeindewahlleiterin