Illegale (Grün-)Abfallentsorgung kann teuer zu stehen kommen!


Wie schon bei der unrechtmäßigen Rest- und Sperrmüllablagerung vor wenigen Wochen am Wende­platz in der Bahnhofstraße muss nun die Allgemeinheit die Kosten für den anfallenden Verwaltungs­aufwand, ggf. Ermittlungen und die Beseitigung des Abfalls tragen. Dies ist umso bedauer­licher, wenn man sich vor Augen führt, dass solche Aufwendungen anderweitig sinnvoller eingesetzt werden könnten.

Auch wenn die Annahme durchaus verbreitet ist, Gartenabfälle schadeten der Landschaft bzw. dem Wald nicht: Eine Grünabfall-Entsorgung kann sehr wohl den Naturhaushalt beeinträchtigen und ist nicht erlaubt. Zudem fühlen sich Menschen, denen die Natur als Erholungsraum wichtig ist, durch die hässlichen Abfallhaufen gestört.

Wer seine Gartenabfälle im Wald oder der freien Landschaft entsorgt, verstößt gegen geltendes Recht und riskiert, dass die begangene Ordnungswidrigkeit mit einem unter Umständen empfindlichen Bußgeld geahndet wird.