Bericht aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.10.2019


Die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.10.2019 umfasste sechs Tagesordnungspunkte. Die Themen zu TOP 2  bis 4 wurden im öffentlichen Teil der Sitzung mit einstimmiger Zustimmung vorberaten, die abschließenden Entscheidungen trifft der Stadtrat am 29.10.2019. Eine ausführliche Berichterstattung erfolgt dann nach der Stadtratssitzung. Um die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionsvorhaben des Haushaltsjahres 2019 ging es im ersten Tagesordnungspunkt der Sitzung. Im Laufe des Jahres 2019 wurde durch die Stadt Höhr-Grenzhausen bereits mit einer Reihe von Investitionsmaßnahmen begonnen. Darüber hinaus stehen weitere investive Maßnahmen kurz bevor. Investitionen dürfen jedoch erst begonnen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist bzw. diese Einzelkreditgenehmigung durch die Kreisverwaltung ausdrücklich ausgesprochen wurde. Mit Schreiben vom 12.03.2019 und 17.06.2019 wurde die Kreisverwaltung um die Einzelkreditgenehmigung für die folgenden Maßnahmen gebeten:

Erwerb eines Steigers 65.000,00 Euro

Erwerb eines Kleintransporters mit Kippvorrichtung 15.000,00 Euro

Erwerb eines PKW-Anhängers mit Kippvorrichtung 4.000,00 Euro

Ankauf und Umbau Gebäude „Kiga Pusteblume“ 495.000,00 Euro

Einrichtungsgegenstände Kindergärten 41.118,00 Euro

Energetische Sanierung Goethe-Schule 11.027,93 Euro

Austausch von Klassenmöbeln an der Goethe-Schule 3.600,82 Euro

Hardware und EDV-Ausstattung Goethe-Schule 10.800,00 Euro

Spielplatz „Am Sonnenhang“ 40.000,00 Euro

Mehrgenerationenplatz an der Goethe-Schule 298.517,55 Euro

Diesem Gesamtbetrag in Höhe von 984.064,30 Euro stehen jedoch auch investive Einzahlungen von 296.020 Euro gegenüber (Einzahlungen aus Beiträgen, Investive Einzahlungen Brandschutzsanierung Goethe-Schule, Verkauf von Grundstücken). Die Netto-Belastung und damit auch die Höhe der beantragten Einzelkreditgenehmigung belief sich entsprechend auf insgesamt 688.044,30 Euro. Bei nicht allen der genannten Maßnahmen konnten die erforderlichen Ausnahmetatbestände i.S.d. VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO nachgewiesen werden. In der Folge wurde daher durch die Kreisverwaltung auch die Kreditaufnahme beschränkt. Es wurde ein Kreditbetrag in Höhe von 679.644 Euro aufsichtsbehördlich genehmigt. Dieser geringere Betrag ist auf eine Versagung der Einzelkreditgenehmigung für den Austausch der Klassenmöbel und die Anschaffung eines Smartboards in der Goethe-Schule zurückzuführen. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses verabschiedeten mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung die Kreditaufnahme in Höhe von 679.644 Euro zur Finanzierung der Investitionsvorhaben des Jahres 2019.

Weitere Informationen zur öffentlichen Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.