„Immer was los…“


In den vergangenen fünf Jahren gab es keinen Beirat für Migration und Integration in der Stadt Höhr-Grenzhausen. Der Grund: 2014 lag keine ausreichende Anzahl an Wahlvorschlägen vor. In diesem Jahr wird wieder gewählt. Zwölf Kandidatinnen und Kandidaten haben sich aufstellen lassen. Am 27.10.2019 findet die Wahl in Höhr-Grenzhausen statt.

Der Beirat für Migration und Integration ist ein demokratisch gewähltes Gremium. Es vertritt die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund in der eigenen Kommune. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden für fünf Jahre gewählt. Es geht um das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen Nationalitäten, Kulturen und Religionen. Es geht um die Gestaltung, wie Neuzugewanderte innerhalb unserer Stadt gut integriert werden können und es geht darum, den Stadtrat und die Verwaltung mit eigenen Ideen und Themen rund um Migration und Integration zu beraten und Einfluss auf die Entscheidungen der Kommunalpolitik zu nehmen.

Wahlberechtigt sind alle AusländerInnen, sie erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post. Zudem dürfen alle EinwohnerInnen wählen gehen, die die deutsche Staatsangehörigkeit unter folgenden Voraussetzungen erworben haben

 

a) als SpätaussiedlerIn oder deren Familienangehörigen nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

 

b) durch Einbürgerung,

 

c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (d.h. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt auf Grund der Aufenthaltsdauer der Eltern in Deutschland) oder

 

d) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil AusländerIn oder SpätaussiedlerIn oder dessen Familienangehörige/r nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist.

 

WICHTIG: Die Personengruppen, die unter die Punkte a – d fallen, müssen bis zum 25.10.2019 um 18:00 Uhr einen Antrag gestellt haben, um in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Informationen dazu finden Sie unter www.hoehr-grenzhausen.de/ratsinformation/wahlen/ oder unter der Telefonnummer 02624 / 104 182. Alle Wahlberechtigten müssen am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Höhr-Grenzhausen ihre Hauptwohnung haben. Ebenso dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.