„Immer was los…“ Vollstreckung – Wann sind Sie betroffen?


Jeder von uns kann schon einmal in die Verlegenheit kommen, seine finanziellen Verpflichtungen an die öffentliche Hand nicht rechtzeitig zu erfüllen. Hierfür gibt es selbstverständlich verschiedene Gründe: vom Vergessen, über finanzielle Engpässe bis hin zum bewussten Verweigern. Oft ist es dann so, dass die berechtigte Stelle ein Mahnverfahren einleitet, an dessen Ende oft die Zwangsvollstreckung steht. Daraufhin wird die Verbandsgemeindeverwaltung in ihrer Funktion als Vollstreckungsbehörde aktiv und treibt Außenstände der Gemeinden, Landkreise, Länder, des Bundes sowie anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften ein. Allerdings fallen darunter keine privaten Forderungen, die wiederum durch Amtsgerichte oder sogar Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. So kommt es vor, dass in einem Jahr ca. 1.200 Vollstreckungsaufträge durch die Verbandsgemeindeverwaltung bearbeitet werden, um Steuern, Abfall- und Schmutzwassergebühren, Bußgelder, Rundfunkbeiträge und ähnliche Forderungen einzutreiben.


Abbildung: Vollstreckungsaufträge für Rundfunk- und Kammerbeiträge


Die Vollstreckungsaufträge werden durch den Innendienst in der Hauptsache mittels Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Pfändungen und Einleitungen von Insolvenzverfahren durchgeführt. Der Außendienst wird von einem Vollstreckungsbeamten wahrgenommen, dessen Aufgabe oft das Aufsuchen der Schuldner und das Pfänden beweglicher Gegenstände, wie einem Computer oder Fernseher, umfasst.

Aber keinen Grund zur Sorge! Vollstreckungsmaßnahmen werden erst dann eingeleitet, wenn Sie als Schuldner nicht reagieren. Daher raten wir Ihnen: Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit dem entsprechenden Gläubiger, vor allem wenn Sie der Meinung sind, dass die Geldforderungen ungerechtfertigt sind. Zahlen Sie fristgemäß und spätestens nach der ersten Mahnung!

Sprechen Sie uns auch gerne bei Unklarheiten an, damit wir Ihnen rechtzeitig helfen können und mit Ihnen gemeinsam, in Ruhe und in vertrauensvoller Zusammenarbeit eine Lösung finden können. Auch die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen des Diakonischen Werkes und der Caritas im Westerwaldkreis unterstützen Sie mit einem entsprechenden Beratungsangebot. Somit ersparen Sie sich unnötige Kosten, Arbeit und Ärger.

Sie erreichen die Verbandsgemeindekasse in der Verbandsgemeindeverwaltung in der Rathausstraße 48 in 56203 Höhr-Grenzhausen zu den Öffnungszeiten des Rathauses, telefonisch unter 02624/ 104-0 oder per E-Mail an finanzen@hoehr-grenzhausen.de.