Sitzungsbericht Stadtrat

Bericht aus der Sitzung des Stadtrates vom 16. Juni 2020


Die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung umfasste insgesamt fünf Tagesordnungspunkte. Bereits im Februar dieses Jahres hatte das ehemalige Stadtratsmitglied Oliver Heine sein Mandat in den Gremien der Stadt Höhr-Grenzhausen nach mehr als 11 Jahren niedergelegt. Aufgrund der langen Sitzungspause durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie verabschiedete Stadtbürgermeister Michael Thiesen Herrn Oliver Heine nun in der heutigen Sitzung des Stadtrates und dankte ihm für die zum Wohle der Bürger und Bürgerinnen geleistete Kommunalarbeit.

Zu TOP 1 folgte zur Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen der Beschluss über Anregungen gemäß § § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange), § 2 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes "Vallendarer Törchen" der Stadt Höhr-Grenzhausen. Da keine weiteren Anregungen im Rahmen der Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu dem Bebauungsplan eingegangen sind beschloss der Stadtrat auf der Grundlage der zuvor gefassten Einzelbeschlüsse mit dem Bebauungsplanentwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Thema des nächsten Tagesordnungspunktes war der aktuelle Stand und die weitere Vorgehensweise zum Projekt „Neubau eines Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrums auf dem Areal der ehemaligen Fruchtsaftkelterei“ in Höhr. Zur Vervollständigung der Antragsunterlagen wurde das Architekturbüro Blatt mit der Ausführung der Leistungsphase 1-3 gem. §35 HOAI beauftragt. Die Honorarkosten belaufen sich auf 103.549,24 € (brutto). Das Architekturbüro bietet an die im Zuge der Machbarkeitsstudie erbrachten Leistungen teilweise anzurechnen. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 63.509,95 € sind überplanmäßig im Haushalt 2020 bereitzustellen.

Zur Abdeckung des erhöhten Finanzierungsbedarfs für den Neubau des Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrums in Höhr-Grenzhausen hat das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (ISM) vorgeschlagen, dass die Finanzierung der Herstellung der Außenanlagen des o.g. Projektes aus dem Programm Soziale Stadt erfolgen kann. Die Finanzierung soll im Rahmen der dort verfügbaren Restmittel vorgenommen werden, zusätzliche Fördermittel werden jedoch nicht bereitgestellt. Für eine rechtskonforme Fortsetzung des Programmgebietes „Stadtteil Höhr“ war es nun erforderlich, die Frist für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu verlängern.

Die Ratsmitglieder sprachen sich im nachfolgenden Beschluss einstimmig dafür aus, die Frist für die Durchführung der Sanierung im Geltungsbereich der „Satzung der Stadt Höhr Grenzhausen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes -Stadtteil Höhr-“ gemäß § 142 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch bis zum 30.06.2024 zu verlängern.

Detaillierte Informationen zur öffentlichen Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.