Straßenreinigungspflicht

Hinweis auf die Straßenreinigungspflicht der Grundstückseigentümer


Aufgrund der Straßenreinigungssatzungen der Stadt Höhr-Grenzhausen sowie der Ortsgemeinden Hillscheid, Hilgert und Kammerforst ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, regelmäßig die vor seinem Grundstück gelegene Straße einschließlich der Gehwege/Parkstreifen sowie die Straßenrinne von Kehricht, Schlamm, Gras und sonstigem Unrat zu reinigen.

Dies hat nach Möglichkeit zu den in den Satzungen angegebenen Zeiten zu erfolgen, insbesondere aber vor den Sonn- und Feiertagen sowie direkt nach sonstigen starken Verunreinigungen (z.B. Stürme, Gewitter etc.). Bei der Reinigung ist das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle und Sinkkästen verboten.

Die Grundstückseigentümer sollten hierbei auch daran denken, das Gras und Moos in den Straßenrinnen zu entfernen. Durch den Bewuchs in der Rinne kann diese ihre Funktion nicht mehr erfüllen und bei starkem Regen wird der Niederschlag nicht mehr in die Kanalisation abgeleitet.

Hinweis:
Die Grundstückseigentümer sollten gleichzeitig überprüfen, ob Pflanzen von ihren Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg oder Fahrbahn) hineinragen und diese aus Gründen der Verkehrssicherheit auf die Grundstücksgrenze zurück-schneiden. Gleiches gilt für den Fall, dass Pflanzen die Sicht auf Verkehrszeichen behindern oder die Funktion der Straßenbeleuchtung einschränken.

56203 Höhr-Grenzhausen, 14.09.2020

Verbandsgemeindeverwaltung

-Ordnungsbehörde-