Verbandsgemeindeverwaltung

Die Friedhofsverwaltung informiert:


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in den letzten Wochen haben wir auf dem Südfriedhof in Höhr-Grenzhausen vermehrt auf unsere städtische Friedhofssatzung hingewiesen und um Einhaltung gebeten. Leider wurde dies nicht an jeder Grabstätte (Rasengräber) befolgt.

Wir bitten daher nochmals um Beachtung und Einhaltung:

Auf Rasengräbern sind Schnittblumen oder eine Pflanzschale als Grabschmuck auf der Hinweistafel zulässig.

Bei Nichtbeachtung werden zu viel aufgestellte Gegenstände entschädigungslos entfernt.

Vielen Dank!
Die Friedhofsverwaltung