Landtagswahl RLP 2021

Wichtige Informationen des Wahlamtes zur Landtagswahl 2021

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Berichterstattung in der lokalen Presse vom 12.01.2021 hat viele Wählerinnen und Wähler verunsichert, weil dort ausgeführt wurde, dass die Briefwahl schon jetzt möglich ist. Das ist nicht ganz korrekt, denn die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich erst in der letzten Januarwoche versandt.

Was aber möglich ist, ist die Beantragung der Briefwahl. Hierzu hat der Landeswahlleiter aus aktuellem Anlass folgende Informationen zur Verfügung gestellt.




LANDTAGSWAHL am 14. März 2021

Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten

In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

  1. schriftlich -  durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung,
  2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
  3. online, über die Website/Homepage der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung,
  4. per Fax oder 
  5. durch einfache Email an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Rathaus/das Verwaltungsgebäude wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt ist und Stimmberechtigte nur einzeln eingelassen werden können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.
Insbesondere möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass es auch im Bereich der Briefwahlbeantragung notwendig ist, vorher einen Termin in unserer Verwaltung zu vereinbaren.

Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Wir werden Sie zeitnah im Kannenbäckerland-Kurier über die aktuelle Lage in Sachen „Landtagswahl in Pandemie-Zeiten“ informieren.

Wir möchten die Wählerinnen und Wähler bereits jetzt darauf hinweisen, dass sich die Wahlhandlung am Wahltag (14.03.2021) in den Wahllokalen (Urnenwahl) durch die erforderlichen Maßnahmen, die nach dem Hygienekonzept aufgrund der Corona-Pandemie notwendig sind, deutlich verzögern wird.

Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an das Wahlamt, Sebastian Kilb oder Marco Weißer, wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Sebastian Kilb, 02624/104-176 oder sebastian.kilb@hoehr-grenzhausen.de
Marco Weißer, 02624/104-180 oder marco.weisser@hoehr-grenzhausen.de.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen, dass Sie in diesen schwierigen Zeiten nicht die Hoffnung und die Zuversicht verlieren.

Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen
Wahlamt




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