Corona-Virus

Dreiundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (23. CoBeLVO) Vom 16. Juni 2021


 Hier finden Sie die neuste 24. Corona-Verordnung vom 01. Juni

Neuer Perspektivplan Rheinland-Pfalz 

Perspektivplan Rheinland-Pfalz; © Staatskanzlei RLP


Auszug aus der Offiziellen Pressemitteilung:

https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/weitere-lockerungen-bei-veranstaltungen-familien-kinder-und-jugendliche-staerken/


Mehr Sport, Kultur und Freizeit - Öffnungsschritte ab dem 18. Juni

„Wir konnten aufgrund der guten Ausgangslage zum 2. Juni planmäßig in die dritte Stufe unseres ‚Perspektivplans Rheinland-Pfalz‘ einsteigen und sogar umfangreichere Öffnungsschritte vornehmen als zunächst geplant. Nach unserem gestrigen Gespräch mit dem ‚Bündnis für Sicheres Öffnen‘ gehen wir nun weitere Schritte voran“, so die Ministerpräsidentin. Die nächste Corona-Bekämpfungsverordnung werde derzeit erarbeitet und soll zum 18. Juni – zwei Tage früher als geplant – in Kraft treten. Dann sind zunächst folgende Öffnungsschritte vorgesehen:

  • Öffnung des Innenbereichs von Freizeiteinrichtungen (z.B. Indoorminigolf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung.
  • Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
  • Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
  • Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet.
  • Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht.
  • Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden.
  • Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen.
  • Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen.
  • Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen wieder möglich.
  • Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen öffnen mit vorzuhaltendem Hygienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung.
  • Öffnung aller Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen.
  • Kantinen können für Betriebsangehörige ohne Test öffnen.
  • Jugendfreizeiten sind mit Übernachtung möglich.

 

Mehr Kontakte auch bei privaten Feiern möglich – Öffnungsschritte ab dem 2. Juli

In einem weiteren Schritt sind zusätzliche Lockerungen ab Freitag, 2. Juli, geplant:

  • Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen.
  • Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen Innen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Privatveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
  • Fachmessen, Spezialmärkte, Flohmärkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich.
  • Kultur- und Sportveranstaltungen können innen wieder mit 350 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbereich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen.
  • Busreisen und Schiffsreisen sind mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich.
  • Die Personenbegrenzung (z.B. Einzelhandel) wird gelockert: es gilt nunmehr überall eine Person je 10 qm, die strengere Regelung bei Flächen ab 801 qm entfällt.

 

„Unsere nächsten Schritte sind mutig und umsichtig zugleich. Für den September wollen wir versuchen, bundesweit einheitliche Kriterien für große Veranstaltungen zu vereinbaren“, so die Ministerpräsidentin.

Aktionsprogramm der Landesregierung für Ferienspaß und Bildungsgerechtigkeit

Sie sei sehr froh darüber, dass sich Rheinland-Pfalz vorsichtig, aber konsequent zurück in die Normalität bewege, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Dabei nehmen wir jetzt vor allem die anstehenden Sommerferien mit entsprechenden Freizeitaktivitäten gerade auch für Kinder, Jugendliche und Familien in den Blick. Wir stärken die Kinder- und Jugendfreizeiten sowie die Ferienbetreuungsangebote und bauen die Ferienangebote für einkommensschwache Familien aus“, so die Ministerpräsidentin.

Die Pandemie habe jene jungen Menschen besonders hart getroffen, die schon zuvor sozial benachteiligt waren. „Das Aktionsprogramm, das die rheinland-pfälzische Landesregierung nun umsetzen wird, ist ein zentraler Baustein, um Kinder zu stärken, auch auf ihrem Bildungsweg“, sagte die Ministerpräsidentin. Neben dem Familiensommer rufe die Landesregierung deshalb weitere Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Jahren 2021/2022 ins Leben. „Die Pandemie hat das Lernen im Klassenzimmer, den Austausch mit Gleichaltrigen und Sport, Spiel und Bewegung deutlich eingeschränkt. Wir wollen mit unserem Aktionsprogramm erreichen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche nach seinem Bedarf gefördert wird“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Lern- und Unterstützungsangebote in und außerhalb der Schule

Damit alle Schülerinnen und Schüler die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, setzt das Bildungsministerium in und außerhalb der Schulen auf ein breites Maßnahmenpaket. Das Konzept knüpft dabei an bestehende Strukturen an und schafft darüber hinaus vielfältige neue Lern- und Unterstützungsangebote.

Bereits im vergangenen Jahr wurde zum Ausgleich der Pandemie-Folgen eine nachhaltig angelegte und zielgerichtete Förderung angegangen. Dafür werden erhebliche Mittel bereitgestellt: 2020 standen für die unterschiedlichen Programme über 60 Millionen Euro bereit. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie steigen die Mittel 2021 nochmals um rund 17 Millionen Euro. Zusätzlich entfallen aus dem Aktionsprogramm des Bundes auf Rheinland-Pfalz Mittel in Höhe von voraussichtlich rund 63 Millionen Euro für Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Schulen.

„Der Familiensommer macht nicht nur spannende und wichtige Lernangebote, sondern bietet Kindern und Jugendlichen auch viel Spaß, Sport und Erlebnisse für unbeschwerte Sommertage. Kinder dürfen nicht zu den Verlierern dieser Pandemie werden. Präsenzunterricht muss deshalb jetzt ganz klar Priorität haben. Die Nachwirkungen dieser Krise werden uns aber noch lange begleiten. Wir nutzen jeden Tag und jede Möglichkeit, um die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung zu unterstützen – mit möglichst viel Präsenzunterricht, mit individueller Lernunterstützung von unterschiedlicher Seite, mit Angeboten, die den sozialen Zusammenhalt und das Miteinander stärken und mit erheblich mehr finanziellen Mitteln. Wir müssen alle Schülerinnen und Schüler mitnehmen, weil wir es uns als Gesellschaft nicht leisten können, jemanden zurückzulassen. Mehr Chancen und Bildungsgerechtigkeit müssen jetzt auf allen To-Do-Listen ganz oben stehen“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Auch im Jahr 2021 soll es eine Sommerschule in den großen Ferien geben, außerdem werden mit den zusätzlichen Mitteln etwa die Angebote der Feriensprachkurse für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Sprachförderbedarf deutlich ausgeweitet und die qualifizierte Hausaufgabenhilfe gestärkt. In Kooperation mit den Volkshochschulen werden Schülerinnen und Schülern additive Lernangebote gemacht. Alleine dafür stehen in diesem Jahr erstmalig Landesmittel in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung.

Bei der Bewältigung der Corona-Folgen geht es aber nicht nur um das Nachholen von Lernstoff, es geht auch um das Miteinander, um soziales Erfahren und die seelische Nachsorge. Das Pädagogische Landesinstitut arbeitet daran, die Schulgemeinschaften weiter zu stärken. Auch die Schulsozialarbeit leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und erfährt einen Mittelaufwuchs um eine Million auf mehr als 10 Millionen Euro in 2021. Ebenso wird der Freiwilligendienst an Ganztagsschulen gestärkt, 1.500 FSJ-Stellen können künftig finanziert werden. Um Bildung und Betreuung vor Ort auch angesichts der Pandemie flexibel sichern zu können, steigen die Mittel für Vertretungskräfte im sogenannten PES-Projekt (Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen) um 6 Millionen Euro.

Familiensommer 2021 für Familien, Kinder und Jugendliche

Das Programm des Jugend- und Familienministeriums hat zum Ziel, dass Kinder, Jugendliche und Familien jenseits ihres Alltages eine schöne Ferienzeit miteinander und mit anderen Kindern und Jugendlichen verbringen können.

„Die Politik und Gesellschaft hat unglaublich viel von Kindern, Jugendlichen und Familien gefordert und abverlangt. Sie haben sich alle nach Kräften mit den Begrenzungen, dem Verzicht auf persönliche Begegnungen, Freizeit und Sport arrangiert; sie haben neue Formen der digitalen Kontakte entdeckt, aber das ersetzt natürlich nicht gemeinsames Spielen und Aufwachsen,“ erklärte Jugend- und Familienministerin Katharina Binz. „Jetzt ist es an uns, ihnen, den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine Auszeit zu ermöglichen.“

Das Programm des Jugend- und Familienministeriums besteht aus drei Bausteinen. Zum einen bieten die rund 100 anerkannten Familieninstitutionen in Rheinland-Pfalz Angebote für Familien in den Ferienzeiten. Dafür können die Institutionen einen Förderantrag für die Sommerferien in Höhe von bis zu 5.000 Euro stellen. Insgesamt wurden für die diesjährigen Oster-, Pfingst- und Sommerferien 350.000 Euro zusätzlich bereitgestellt. Damit können beispielsweise Tagesausflüge für Familien organisiert werden oder Angebote in den Bereichen Erlebnis, Natur, Theater oder auch Handwerk gemacht werden.

Der zweite Baustein betrifft die Jugendfreizeiten. Hier fördert das Jugend- und Familienministerium – in normalen Jahren -  jährlich rund 3.400 soziale Bildungsmaßnahmen mit etwa 100.000 teilnehmenden jungen Menschen. Viele der Jugendfreizeiten waren 2020 unter den Bedingungen der Pandemie nicht möglich.  Obwohl das Jugend- und Familienministerium bereits im vergangenen Jahr mit Landesmitteln die Förderung deutlich verbessert hat, gab es einen drastischen Einbruch der Angebote: Die Zahl der Maßnahmen hat sich mehr als halbiert (1.570) und wir haben nur noch weniger als ein Drittel der jungen Menschen (rund 30.000) erreicht. „Unser Ziel muss sein, trotz der geltenden Einschränkungen der Pandemie, wieder mehr Jugendfreizeiten anbieten zu können. Ich freue mich, dass mit den Mitteln des Bundes die Förderung, insbesondere für Maßnahmen für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien, junge Menschen mit Behinderung und junge Arbeitslose weiter deutlich verbessert wird,“ sagte Jugendministerin Katharina Binz. Auf der vom Jugend- und Familienministerium geförderten Ferienbörse, wwww.ferienboerse-rlp.de finden Eltern und Jugendliche Angebote für Ferienfreizeiten.

Der dritte Baustein ist der Landeszuschuss für Familien in Jugendherbergen oder Familienferienstätten. Familien mit geringem Einkommen können Ferien in familienfreundlichen Jugendherbergen, in Familienferienstätten und familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen machen. Hierfür stehen 2021 bis zu 600.000 Euro zur Verfügung.




Aktuelle Fallzahlen in Rheinland-Pfalz

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