Sitzungsbericht Stadtrat 

Bericht aus der Sitzung des Stadtrates am 03.Mai.2021


Die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung umfasste insgesamt zwölf Punkte.

Der Stadtrat Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 14.05.2018 den Beschluss gefasst, Baurecht zur Durchführung des Vorhabens „RASTAL Einkaufszentrum“ durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß 2. Baugesetzbuch (BauGB) zu schaffen. Durch diesen konkreten Bebauungsplan wird dem Investor oder Vorhabenträger Baurecht geschaffen, auf dessen Grundlage das geplante Bauvorhaben schneller in die Tat umgesetzt werden kann, als es üblich ist. Ein Bestandteil dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der sogenannte Durchführungsvertrag. Dieser Vertrag beinhaltet die Verpflichtungen für den Investor, wie z. B. Kosten der Erschließung, Maßnahmen des Vorhaben und Erschließungsplanes und Fristen zur Durchführung des Vorhabens. Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu beschließen. Der vorgesehene Durchführungsvertrag beinhaltet auch Regelungen bezüglich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Zuständig für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist nicht die Stadt Höhr-Grenzhausen sondern die Verbandsgemeinde (Verbandsgemeindewerke) Höhr-Grenzhausen. Sowohl Werkausschuss als auch der Verbandsgemeinderat haben dem Durchführungsvertrag bereits zugestimmt. Auch der Stadtrat stimmte in seiner aktuellen Sitzung dem Durchführungsvertrag zu.

 

Weiterhin fand die Bauleitplanung der Stadt Höhr-Grenzhausen; Beschluss über Anregungen im Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „RASTAL Einkaufszentrum“ und die Satzung gemäß § 10 BauGB die Zustimmung des Stadtrates. Zu TOP 3 verabschiedeten die Mitglieder des Stadtrates die 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung.

 

Die Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen war Thema zu Tagesordnungspunkt 4, mit einstimmiger Zustimmung wurde folgender Beschluss gefasst: Die Satzung der Stadt Höhr-Grenzhausen zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) wurde in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 20.09.2018 tritt mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft. Die Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Einmalbeiträge) vom 20.09.2018 tritt mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft. Der Gesetzgeber ermöglicht im § 10 a Absatz 6 KAG den Gemeinden die Verschonung von Grundstücken, wenn hierfür Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Sanierungsrecht geleistet wurden. Die maximale Verschonungsdauer beträgt 20 Jahre. Um die Beschlussfähigkeit zu gewährleisten, werden die Verschonungsregelungen für jede betroffene Abrechnungseinheit in einer separaten Verschonungssatzung geregelt. Die Verschonungssatzung A regelt Verschonungen der Abrechnungseinheit I (Stadtteil Höhr). Die Verschonungssatzung B regelt Verschonungen der Abrechnungseinheit II (Stadtteil Grenzhausen). Die Beschlussfassung zur Verschonungssatzung A muss in der nächsten Sitzung des Stadtrates erfolgen, da in der Sitzung keine Beschlussfähigkeit vorlag (gem. § 22 GemO). Die Satzung der Stadt Höhr-Grenzhausen zur Verschonung von Grundstücken gemäß § 13 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Höhr-Grenzhausen (B) wurde in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Bereits seit Ende 2019 beschäftigt sich die Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen und das Forstamt Neuhäusel mit der Neuorganisation der Forstreviere. Dies bedeutet, dass die derzeitigen beiden Forstreviere in der VG Höhr-Grenzhausen als ein gemeinsames Forstrevier zusammengeschlossen werden sollen. Der Zusammenschluss der jeweiligen Reviere soll zukünftig von einem Forstrevierleiter geleitet werden. Der Organisationsanlass für die Neustrukturierung der Forstreviere ist auf § 4 des Landeswaldgesetzes zurückzuführen. Demnach ist das Forstamt beratend für die Abgrenzung nach Größe und Arbeitsbelastung der einzelnen Forstreviere zuständig. Die Mindestfläche eines einzelnen Forstreviers muss mindestens 1500 ha reduzierte Holzbodenfläche aufweisen können um weiterhin staatlich beförstert zu werden. Aufgrund mehrerer Faktoren wie u. a. die Ruhestandsversetzung eines Revierleiters, Zugang von Staatswaldflächen in Hilgert sowie Wegfall von Staatswaldflächen in Ransbach-Baumbach ist eine Neustrukturierung der einzelnen Forstreviere erforderlich. Die Mitglieder des Stadtrates Höhr-Grenzhausen stimmten dem Organisationsvorschlag des Forstamtes Neuhäusel zur Neuabgrenzung der staatlich betreuten Forstreviere im Bereich des Forstamtes Neuhäusel zu. Weiterhin erfolgte die Zustimmung für den staatlichen Revierdienst in dem neu organisierten Forstrevier Kannenbäckerland durch das Land Rheinland-Pfalz (staatliche Beförsterung). Die Mitglieder des Stadtrates sprachen sich hinsichtlich der Besetzungsfrage des neu organisierten Forstreviers Kannenbäckerland für die Übertragung der Revierleitung an Herrn Detlev Nauen aus. Den Organisationsberatungen ging ein internes Interessenbekundungsverfahren voraus.

 

Im Jahr 2020 wurde durch die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen ein Mobilitätskonzept zur Förderung des Radverkehrs erstellt. Ziel des Konzeptes ist es, den Radverkehr in der gesamten Verbandsgemeinde, insbesondere für Alltagsfahrten, attraktiver zu machen und somit die Bürgerinnen und Bürger zu einem Umstieg auf das Fahrrad zu ermutigen. Zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes wird die Maßnahmenmatrix nun den jeweiligen Gremien der Stadt Höhr-Grenzhausen sowie der Ortsgemeinden vorgelegt. Im Jahr 2021 sollen zunächst die aus dem Konzept hervorgegangenen straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen umgesetzt werden. Diese beinhalten u.a. eine Ausweisung von Tempo 30 auf allen Gemeindestraßen sowie die entgegengesetzte Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr. Die übrigen in der Matrix genannten Maßnahmen sollen sukzessive in den nächsten 7 – 10 Jahren eingeplant und umgesetzt werden. Zu TOP 8 wurde der Maßnahmenmatrix in der vorgelegten Form dem Grunde nach mit großer Mehrheit zugestimmt. Auf den im Stadtgebiet noch nicht entsprechend ausgewiesenen Orts-/Gemeindestraßen soll noch in 2021 flächendeckend Tempo 30 angeordnet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dies zu prüfen und, wo möglich, entsprechend umzusetzen. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die unter Buchstabe a) aufgeführten weiteren Beschilderungsmaßnahmen (Öffnung Einbahnstraße, Beschilderung Radverkehrswege, Öffnung Sackgassen) sowie ggf. baulich notwendige Änderung wie das Entfernen von durchfahrtsbeschränkenden Pollern u. a. in Sackgassen ebenfalls im Jahr 2021 durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge anstehender Straßenbau- bzw. –sanierungsarbeiten auch immer die Einbindung des Radverkehrs durch u.a. Schutzstreifen zu prüfen und mit einzuplanen. In 2021 ist mit ersten Markierungsmaßnahmen und Beschilderungen zu beginnen.

 

Im nächsten Punkt sprachen sich Ratsmitglieder einstimmig dafür aus, die Erschließungsstraße „Abzweigung von der Mittelstraße“, Gemarkung Höhr, Flur 1, Flurstück 38/6 und 43/8 wird gemäß § 36 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie wird gemäß § 3 Landesstraßengesetz zur Gemeindestraße erklärt.

Gegenstand des nächsten Tagesordnungspunktes 10 war die Anschaffung eines Ersatz-LKW für den Fuhrpark des städtischen Bauhofes. Der Unterbau des alten LKW (EZ 26.8.1997, 210.000 km) ist aufgrund der Winterdiensteinsätze stark korrodiert. Instandsetzung und Weiterbetrieb des Alt-Fahrzeuges ist nicht wirtschaftlich und aufgrund der fehlenden Ersatzteilversorgung nicht realisierbar. Die Einzelkreditgenehmigung der Kreisverwaltung liegt vor. Der Stadtrat Höhr-Grenzhausen beschloss die Einleitung des freihändigen Vergabeverfahrens nach VOL/A für die Anschaffung eines Lastkraftwagens für den Fuhrpark des städtischen. Bauhofes. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren durchzuführen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu vergeben.

 

Abschließend folgten die „Einwohnerfragestunde“ und die „Mitteilungen und Anfragen“. Detaillierte Informationen zur Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.