Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

SGD Nord informiert


Vollzug der Wassergesetze; 
Antrag der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur Herstellung eines Drosselbauwerkes für die Aktivierung einer Retentionsfläche am kleinen Brexbach (Gewässer III. Ordnung)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 68 WHG für die Herstellung eines Drosselbauwerkes für die Aktivierung einer Retentionsfläche am kleinen Brexbach (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Grenzau, Flur 2, Flurstücks-Nr. 26, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. (Aktenzeichen: 334-GA-143-27378/2022).

Die gemäß § 7 und Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, erforderliche Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, 
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz 
Montabaur

Im Auftrag                                                                  Montabaur, den 10.02.2022 
gez. Oliver Lankes  
- Amtsrat -