Frostschutz für Wasserleitungen und Wasserzähler


Die Verbandsgemeindewerke empfehlen vor Einbruch der kalten Jahreszeit nicht benötigte Leitungen, z.B. im Garten, an Terrassen und Garagen zu entleeren, um Frostschäden vorzubeugen. Auch geöffnete Kellerfenster können zu Frostschäden führen! Die Einführungsstelle der Hausanschlussleitung und der Wasserzähler müssen gegen Frosteinwirkungen geschützt werden. Hierzu eignen sich trockene Dämmstoffe wie Glaswolle, Holzwolle, Säcke oder Schaumstoffe. Besondere Vorsicht ist in Neubauten angebracht, in denen schon Versorgungswasser vorgehalten wird, aber noch keine Heizung vorhanden ist. 

Die Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen weisen darauf hin, dass Kunden für Frostschutz an Verbrauchsleitungen und Wasserzählern selbst verantwortlich sind. Dies geht aus den „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ hervor. 

Der Zugang zur Einführungsstelle der Wasserhausanschlussleitung, zur Hauptabsperreinrichtung und zum Wasserzähler muss stets freigehalten werden. Dies ist besonders Ende des Jahres wichtig, wenn die Mitarbeiter die Zählerstände ablesen wollen.


Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen