Wahlhelfer werden


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 gesucht!

Für die Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 benötigen wir in der Verbandsgemeinde insgesamt mehr als 130 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Mitarbeit in den Wahllokalen. Dabei sind wir auf die Mithilfe unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen. Wenn Sie ein Stück Demokratie „live“ miterleben möchten, sind Sie dazu recht herzlich eingeladen.

Die eigentliche Wahlhandlung am 09.06.2024 dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. In dieser Zeit wird die Mitarbeit im Wahllokal im "Schichtdienst" organisiert. Ab 18.00 Uhr beginnt die Auszählung. Dann muss das gesamte Team anwesend sein. Aufgrund der vielen gemeinsam durchgeführten Wahlhandlungen wird die Stimmenauszählung bis in die späten Abendstunden andauern.

Vorraussetzungen:

  • Für die Mitarbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Sie werden von uns vorher für diese Aufgabe geschult.
  • Sie müssen lediglich mindestetens 18 Jahre alt und wahlberechtigt für die Europa- und Kommunalwahlen in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen sein.
  • Für Ihre ehrenamtliche Mitwirkung erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von 30 Euro je Wahl- und Auszählungstag.


Weitere Kontaktdaten

Hinweis: Aus Datenschutzgründen werden ihre weiteren Kontaktdaten lediglich für berechtigte Empfänger Ihres Anliegens sichtbar gemacht. Der Empfänger kann Ihre Kontaktdaten dazu nutzen, um mit Ihnen direkt Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten sind zweckgebunden und verfallen mit der Beendigung Ihrer Anfrage.

Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass...

  • ich zur Verifizierung meiner E-Mail Adresse im Kontext dieser Anfrage eine Bestätigungsmail an die von mir eingegebene E-Mail-Adresse erhalte.
  • nach erfolgreicher Bestätigung dieser E-Mail Adresse per E-Mail über Kommentare zu dieser Anfrage informiert werde.
  • meine E-Mail Adresse, Datum und Uhrzeit sowie der Wortlaut dieser Einverständniserklärung bis zu zwei Jahre nach dem Erstellen der Anfrage gespeichert werden.
  • meine Daten in begründeten Einzelfällen im Rahmen geltender gesetzlicher Grundlagen auch über diese Frist hinaus gespeichert werden können.

Bitte beachten Sie:

  • Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse innerhalb von 30 Tagen, da Ihre Anfrage ansonsten automatisch gelöscht wird.
  • Geschlossene Vorgänge bleiben 14 Tage nach Abschluss erhalten. Nach Ablauf dieser Frist wird Ihre Anfrage aus Datenschutzgründen aus unserem System gelöscht.
  • Sollten Sie Dokumente oder Bescheide im Kontext dieser Anfrage erhalten haben, bitten wir Sie, diese vor Ablauf der obigen Frist herunterzuladen.
  • Ihre Daten werden in einem deutschen Rechenzentrum abgelegt und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben.
  • Ihre E-Mail Adresse wird ausschließlich zu dem Zweck verwendet, um Sie im Rahmen dieser Anfrage zu informieren oder im Fall von Rückfragen zu kontaktieren.