Corona Virus

Bundes-Infektionsschutzgesetz  

Bundeseinheitliche Regelungen zur Notbremse

Mit Blick auf das ab 24. April geänderte Infektionsschutz-Gesetz gelten ab Samstag (24.04.2021) auch im Westerwaldkreis diese nun bundeseinheitlichen Regelungen. Das bedeutet insbesondere, dass die Ausgangssperre angepasst wurde und nun von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens gilt und die Testungen zum Teil Zugangsvoraussetzung für einige Dienstleistungen sind. 

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Überblick finden Sie hier:

Zur Eindämmung der Pandemie sieht das Infektionsschutzgesetz Kontaktbeschränkungen vor.
Foto: Bundesregierung

Bis zu einer Inzidenz von 150 ist Terminshopping mit negativem Test und Maske möglich.
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Ein Friseurbesuch bleibt mit FFP2-Maske und negativem Test möglich
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