Corona-Virus

Westerwaldkreis muss Allgemeinverfügung verlängern


Die ab 12. April gültige Allgemeinverfügung im Westerwaldkreis, die aufgrund der 100er-Inzidenz und der Vorgaben des Landes RLP zu erlassen war, wird verlängert. Sie ist auf der Startseite einsehbar.
Zur Erklärung: Nachdem die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Westerwaldkreis an drei aufeinander folgenden Tagen um den 20. März auf über 100 gestiegen war, wurden auf Anordnung des Landes ergänzende Vorschriften zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (18. CoBeLVO) erforderlich. Die ergänzenden Vorschriften wurden in einer Allgemeinverfügung zusammengefasst, die Landrat Schwickert mit Wirkung ab dem 25. März 2021, 0.00 Uhr, erlassen hatte.

Da die Inzidenz im Westerwaldkreis aktuell weiterhin über 100 liegt, besteht für den Kreis die Verpflichtung, in Ausführung der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die bisherige Allgemeinverfügung des Westerwaldkreises bis einschließlich 04. Mai zu verlängern.

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