Laufende Bauleitplanverfahren

Laufende Bauleitplanverfahren

Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erfolgt immer eine Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) auf der Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in 2 Schritten:

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bietet betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Bauwilligen, Bauherrn, Grundstückseigentümern u. a. zu einem frühen Zeitpunkt des Bauleitplanverfahrens die Gelegenheit sich umfassend zu informieren und Ihre Anregungen vorzutragen. Die Beteiligung kann in unterschiedlicher Weise, jeweils angepasst an die jeweiligen Planinhalte oder sonstigen Gegebenheiten, erfolgen und wird in der Regel durch Veröffentlichung im Kannenbäckerlandkurier bekannt gegeben.
  2. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage): Die ausgearbeitete und beschlossene Planung des jeweiligen kommunalen Gremiums ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum wird jeweils im Kannenbäckerlandkurier bekanntgegeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Fachbereich 2 (Bauen und Umwelt) im Rathaus der Stadt Höhr-Grenzhausen und im Internet (www.hoehr-grenzhausen.de) Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Anregungen vorzutragen. Nachfolgend werden die aktuell im Verfahren befindlichen Bauleitpläne einschließlich der dazugehörigen Unterlagen (i.d.R. Planzeichnung, Begründung und Textfestsetzungen) dargestellt. Dabei wird über Zeitraum und Ort der jeweiligen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. öffentlichen Auslegung (Offenlage) informiert. Im Rahmen dieser Serviceleistung können Anregungen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren auch per E-Mail an den Fachbereich Bauen und Umwelt gesendet werden. 

Zurzeit befinden sich folgende Bauleitpläne im Verfahren: