Beteiligung von Jugendlichen

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche haben nach §16c GemO die Möglichkeit, bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt zu werden. Hierzu hat die Verbandsgemeindeverwaltung ein digitales Angebot entwickelt. 

Über nachfolgenden Link habt Ihr die Möglichkeit euch über die Themen der aktuellen Sitzungen zu informieren: 

Durch das unten stehende Formular laden wir Euch daher ein, Eure Anregungen an uns digital zu übermitteln. 

Meine Anregung 

ACHTUNG: Nach Absenden des Formulars bekommst Du eine Bestätigungs-Mail in dein E-Mail-Postfach zugestellt. Erst nachdem Du den darin enthaltenen Link bestätigst, werden die Informationen an die Verbandsgemeindeverwaltung weitergeleitet. 

Um welche Gemeinde geht es?

Zu welchem Tagesordnungspunkt möchtest Du deine Meinung abgeben? 

In welcher Sitzung wurde dieser TOP besprochen?

Was möchtest Du zu dem genannten Tagesordnungspunkt (TOP) los werden?

Weitere Kontaktdaten

Hinweis: Aus Datenschutzgründen werden ihre weiteren Kontaktdaten lediglich für berechtigte Empfänger Ihres Anliegens sichtbar gemacht. Der Empfänger kann Ihre Kontaktdaten dazu nutzen, um mit Ihnen direkt Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten sind zweckgebunden und verfallen mit der Beendigung Ihrer Anfrage.

z.B. 03748 37682358, 0764 812632-41 oder 0179 1111111

Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass...

  • ich zur Verifizierung meiner E-Mail Adresse im Kontext dieser Anfrage eine Bestätigungsmail an die von mir eingegebene E-Mail-Adresse erhalte.
  • nach erfolgreicher Bestätigung dieser E-Mail Adresse per E-Mail über Kommentare zu dieser Anfrage informiert werde.
  • meine E-Mail Adresse, Datum und Uhrzeit sowie der Wortlaut dieser Einverständniserklärung bis zu zwei Jahre nach dem Erstellen der Anfrage gespeichert werden.
  • meine Daten in begründeten Einzelfällen im Rahmen geltender gesetzlicher Grundlagen auch über diese Frist hinaus gespeichert werden können.

Bitte beachten Sie:

  • Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse innerhalb von 30 Tagen, da Ihre Anfrage ansonsten automatisch gelöscht wird.
  • Geschlossene Vorgänge bleiben 14 Tage nach Abschluss erhalten. Nach Ablauf dieser Frist wird Ihre Anfrage aus Datenschutzgründen aus unserem System gelöscht.
  • Sollten Sie Dokumente oder Bescheide im Kontext dieser Anfrage erhalten haben, bitten wir Sie, diese vor Ablauf der obigen Frist herunterzuladen.
  • Ihre Daten werden in einem deutschen Rechenzentrum abgelegt und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben.
  • Ihre E-Mail Adresse wird ausschließlich zu dem Zweck verwendet, um Sie im Rahmen dieser Anfrage zu informieren oder im Fall von Rückfragen zu kontaktieren.

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