Wasserampel der Verbandsgemeinde
Aktuelle Ampelphase: Grün
Die Wasserampel der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen soll in erster Linie die aktuelle Situation der Wasserversorgung und die daraus resultieren Maßnahmen transparent darstellen sowie der Sensibilisierungim Umgang mit unserem Trinkwasser dienen. Die Ampel-Daten basieren auf den kritischen Grenzwerten von Quellschüttung, Förderung der Brunnen, der Wetterprognose und dem aktuellen Wasserverbrauch.
Es gibt drei Ampelphasen:
- grüne Phase: kein kritischer Grenzwert erreicht
- gelbe Phase: ein oder zwei kritische Grenzwerte erreicht,
- rote Phase: drei kritische Grenzwerte erreicht.
Folgende Grenzwerte wurden angesetzt, um die Ampelphasen zu bestimmen:
- Quellschüttung < 4.000 m³/Woche
- Förderung der Brunnen > 10.250 m³/Woche
- Wasserverbrauch > 13.500 m³/Woche
Sollte die rote Phase mehr als 4 Wochen anhalten, ohne dass eine Verringerung der Abnahmemenge festgestellt wird, kann der Bürgermeister eine Allgemeinverfügung zum Wassernotstand in Kraft setzen. Sollte der letztgenannte Fall eintreten, wird über die zu ergreifenden Maßnahmen über alle zur Verfügung stehenden Kanäle gesondert informiert.
Die einzelnen Ampelphasen im Überblick:
Die Ampel zeigt Grün
Der Trinkwasserverbrauch bewegt sich im Bereich des saisonalen Durchschnitts und kann durch die Eigengewinnung aus Quellen und Brunnen sichergestellt werden. Zur Aufrechterhaltung der grünen Ampelphase ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Trinkwasser unerlässlich. Wir bitten Sie, die Trinkwasserampel insbesondere in den warmen und trockenen Frühjahrs- und Sommermonaten zu beobachten. Größere Entnahmen z. B. Befüllung von Poolanlagen sind im Vorfeld mit den Verbandsgemeindewerken Höhr-Grenzhausen abzustimmen.
Die Ampel zeigt Gelb
Der Trinkwasserverbrauch im Versorgungsgebiet der Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen liegt deutlich über dem Durchschnittsverbrauch und die Brunnen arbeiten mit sehr hoher Förderleistung, während die Quellen nur noch geringe Schüttungsmengen aufweisen.
Die Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist notwendig, dazu halten Sie bitte folgende Regeln ein:
- Verwenden Sie Trinkwasser sparsam und nur dort, wo es unbedingt notwendig ist!
- Schränken Sie die Garten- / Rasenbewässerung auf das Notwendigste ein!
- Nutzen Sie kein Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen, zurReinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen!
- Unterlassen Sie das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern!
- Falls Sie dringend größere Mengen Trinkwasser entnehmen müssen, z. B. bei Bautätigkeiten aus Standrohren, sind diese vorab unbedingt mit den Verbandsgemeindewerken Höhr-Grenzhausen abzustimmen.
- Die Feuerwehr führt keine Übungen mit Trinkwasser durch.
Ampel zeigt Rot
Der Trinkwasserverbrauch hat Spitzenwerte erreicht und kann nur noch durch die maximale Förderung aus den Brunnen gedeckt werden, da auch die Quellen nur noch geringe Schüttungsmengen aufweisen. Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, der Bereithaltung von Löschwasserreserven und zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes ist eine Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs im Versorgungsgebiet der Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen zwingend notwendig!
Wir fordern Sie eindringlich auf, neben den Vorgaben der „gelben Ampel“ die nachfolgenden Regeln einzuhalten:
- die Garten- / Rasenbewässerung ist sofort einzustellen!
- nur noch Neuanpflanzungen dürfen moderat (mit der Gießkanne) bewässert werden!
- die Entnahme von Trinkwasser aus Standrohren (auch gewerblich) ist zu stoppen und nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen zulässig!
- Öffentliche Grün- und Parkflächen werden nicht mehr bewässert!
- Sportplätze dürfen nicht mehr gewässert werden!
- Kontaktieren sie die Verbandsgemeindewerke, wenn Sie beobachten, dass große Trinkwassermengen entnommen werden!
Sollten die Maßnahmen nicht greifen und der Wasserverbrauch nicht signifikant sinken, droht ein Trinkwassernotstand.
Der Trinkwassernotstand
Die Trinkwasserspitzenverbräuche sind seit Tagen extrem hoch, unsere Wassergewinnung ist maximal ausgeschöpft und kein Regen in Sicht. Es besteht die Gefahr, dass die Brunnen Schaden nehmen oder die Hochbehälter trockenfallen und dann der notwendige Versorgungsdruck nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Daher besteht ein
Trinkwassernotstand. Der Trinkwassernotstand hat die Folge, dass durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde eine Allgemeinverfügung erlassen wird.
Die Allgemeinverfügung regelt, dass Trinkwasser nur noch für den menschlichen Gebrauch wie Reinigung,
Körperpflege und der Zubereitung von Mahlzeiten genutzt werden darf. Die Allgemeinverfügung verbietet Trinkwasser für alle anderen Zwecke zu verwenden, hierzu gehören insbesondere:
- Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, Gärten und Kleingärten.
- Benässen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen und Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen, Dächern, Wänden, Anlagen und Bauwerken.
- Betreiben bzw. Nachbefüllen von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken, privaten Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen.
- Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Gegenständen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln sowie zum Betrieb von Klimaanlagen.
- Waschen und Abspritzen von privaten oder gewerblichen Fahrzeugen aller Art, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000, -
Euro geahndet werden. Zusätzlich können die Verbandsgemeindewerke Sperrzeiten für die Trinkwasserbereitstellung festlegen.
Der Verbandsgemeinderat hat der Einführung der Wasserampel einstimmig zugestimmt.