Förderrichtlinie zur Umwandlung von Schottergärten und versiegelten Flächen

Förderprogramm Schottergärten

Schottergärten gelten als pflegeleichte und günstige Alternative zu konventionellen Gärten. Dabei überwiegen die Nachteile solcher Gärten die Vorteile bei weitem:

Zunächst einmal sind Schottergärten, entgegen der vorherrschenden Meinung, nicht zwingend kostengünstiger und weniger arbeitsintensiv als konventionelle Gärten. Oft ist der verwendete Kies teuer und muss Regelmäßig von Laub und Unkraut befreit werden. Darüber hinaus setzt der verwendete Kies schnell Moos an und muss alle drei bis zehn Jahre gereinigt werden.

Auch heizen sich Schottergärten sehr schnell auf und geben diese wärme nachts wieder ab. Gerade im Hinblick auf die vergangenen und kommenden Rekordsommer sind Schottergärten also ein echter Nachteil. Darunter leidet auch die oft spärliche Bepflanzung der Schottergärten, da diese aufgrund der auch in den Sommernächten warmen Umgebungstemperatur dauerhaft belastet sind. Insgesamt sind Schottergärten ökologisch wertlos und tragen zum Insektensterben bei.

Darüber hinaus muss damit gerechnet werden, dass Schottergärten die Lärmbelästigung für die Anwohner erhöhen und zur Verschlechterung der Luftqualität beitragen.

Bei in Zukunft zunehmenden Starkregenereignissen fehlt die durch Schottergärten versiegelte Fläche zur Versickerung des Niederschlagwassers.

Der Ortsgemeinderat Hillscheid hat sich, Aufgrund der oben genannten Nachteile für Eigentümer und Allgemeinheit dazu entschieden ein Förderprogramm in einer Gesamthöhe von 5000€ aufzulegen, um den Um- bzw. Rückbau von Schottergärten und versiegelten Flächen zu unterstützen. Das Förderprogramm ist angelegt auf fünf Jahre (2023-2027) und steht für max. 50 Projekte (10 pro Jahr) zur Verfügung.

Schottergärten sind definiert als Flächen, welche zu mehr als ca. 80% mit Schotter oder Kies bedeckt sind. Möglich ist nur die Förderung der Abfuhr und Entsorgung von Schotter, Kies, Beton, Steinzeug o.ä. von Schottergärten, sowie Lieferung und Einbringung von Mutterboden und die Neubepflanzung. Maximal können je Projekt 500€ vergeben werden. Auch muss das beantragte Projekt eine Mindestgröße von 10 m2 haben. Diese Gesamtfläche kann aus mehreren, kleineren, Flächen zusammen gerechnet werden. Weitere Informationen zu den Richtlinien, sowie die Förderanträge finden sich auf der Homepage der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen.


Aktuelle Neuigkeiten zum Thema Förderungen