Jugendparlament

Jugendparlament der Verbandsgemeinde


Aktuelle Satzung

Was macht ein Jugendparlament?

Es vertritt, die Interessen der Kinder und Jugendlichen der Verbandsgemeinde. Es kann über alle Themen beraten, die für Kinder und Jugendliche wichtig sind. Die Ergebnisse ihrer Arbeit teilt das Jugendparlament, dann der Politik und der Öffentlichkeit mit und tritt so für eine noch kinder- und jugendfreundlichere Verbandsgemeinde ein.


Welche Möglichkeiten und Rechte hat das Jugendparlament?

Unser Jugendparlament kann...

  • Veranstaltungen und sonstige Maßnahmen für Kinder und Jugendliche anregen.
  • Projekte und Veranstaltungen selbst durchführen.
  • Anträge im Verbandsgemeinderat oder, nach Abstimmung mit den Orts-, Stadtbürgermeistern, auch in den Orts- und Stadträten, stellen und diese dort erläutern.
  • Es hat das Recht sich bei allen Themen in die Diskussionen einzubringen, die für Kinder und Jugendliche wichtig sind. Ziel ist, dass die Anregungen, Ideen, Wünsche und Bedürfnisse der jungen Menschen mehr Gewicht erhalten.

Wer ist das Jugendparlament?

Das Jugendparlament besteht aus 13 gewählten Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 – 21 Jahren. Es wird in der Verbandsgemeinde durch eine Online-Wahl gewählt. 


Wann wird das Jugendparlament gewählt?

Das Jugendparlament wird durch eine Online-Wahl vom 24.- 26. November 2023 gewählt. Hierzu erhalten alle Wahlberechtigten einen Online-Wahlschein zur Abstimmung kurz vor der Wahl per Post. 


Unsere Kandidaten zur Wahl des Jugendparlamentes

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