Förderung von Anlagen zur Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser

Förderung von Regenwassernutzungsanlagen

Die zunehmende Versiegelung von Flächen führt dazu, dass immer mehr Regenwasser von befestigten Flächen (Dächern, Straßen etc.) über die Kanalisation in Kläranlagen oder direkt in Bäche eingeleitet wird. Die Folgen davon sind verstärkter Oberflächenabfluss, verminderte Grundwasserneubildung und Versorgungsengpässe in der Trinkwasserversorgung.

Eine Nutzung von nicht schädlich verunreinigtem Regenwasser als Brauchwasser im privaten Gebrauch wirkt dem entgegen.

Aus diesem Grund fördert die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Anlagen zur Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser (sog. Regenwassernutzungsanlagen). Die Förderung soll dazu beitragen den Verbrauch von Trinkwasser als Brauchwasser zu minimieren um Versorgungsengpässe zu vermeiden und Grundwasserreserven zu schützen.

Gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser mit einem Mindestspeichervolumen von 3.000 Litern in Ein- oder Zweifamilienhäusern oder einem Mindestspeichervolumen von 5.000 Litern in Mehrfamilienhäusern. Bestehende Anlagen werden nicht gefördert.

Die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen gewährt für Anlagen, welche Regenwasser für die Bewässerung des Gartens nutzbar machen, einen einmaligen Zuschuss von 500 €.

Wird das Regenwasser ebenfalls für die Spülung der häuslichen Toiletten nutzbar gemacht, gewährt die Verbandsgemeinde einen Zuschuss von 1.000 €.

Die Förderung stellt eine freiwillige Leistung der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Verbandsgemeindeverwaltung entscheidet über die Förderanträge nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach vollständiger Fertigstellung der Baumaßnahmen und Abnahme durch die Verbandsgemeindeverwaltung.

Neben den oben genannten Voraussetzungen muss bei der Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen unbedingt sichergestellt sein, dass das Regenwasser nicht als Trinkwasser genutzt wird. Um dies zu gewährleisten sind folgende Vorgaben zu beachten:

  • DIN 1988-100: Technische Regeln für Trinkwasserinstallation
  • DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude
  • Trinkwasser- und Nichttrinkwasserleitungen dürfen niemals miteinander verbunden sein
  • Trinkwasser- und Nichttrinkwasserleitungen sind dauerhaft so zu kennzeichnen, dass ein späteres Vertauschen ausgeschlossen ist.

Weitere allgemeine Fördervoraussetzungen sind:

  • Das für die Toilettenspülung genutzte Regenwasser ist vor Einleitung in die Kanalisation durch einen geeichten Zwischenzähler zu messen. Der Zählerstand ist den Verbandsgemeindewerken im Rahmen der jährlichen Ermittlung der Wasserzählerstände mitzuteilen.
  • Veränderungen der Nutzungsweise der Regenwassernutzungsanlage, insbesondere Inbetriebnahme und Schließung, sind durch die Verbandsgemeindewerke abzunehmen.


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