Digitale Baugenehmigung

Ab dem 01. Juni 2026 sind Bauanträge im Westerwaldkreis ausschließlich digital einzureichen!
Nach Mitteilung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als zuständiger Bauaufsichtsbehörde dürfen ab dem 01. Juni 2026 Bauanträge ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden.
Die digitale Einreichung erfolgt über das Portal – Digitale Baugenehmigung Westerwaldkreis – unter https://rp.digitalebaugenehmigung.de/lk-westerwaldkreis/
Papiergebundene Bauanträge können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angenommen werden.
Höhr-Grenzhausen, den 20.05.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen
Fachbereich 2 – Bauen und Umwelt