Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz

Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz


Ihre Möglichkeiten in Höhr-Grenzhausen

Das Gründungsstipendium soll der Unterstützung Gründender in der frühen Phase ihrer Existenzgründung dienen. Es soll Ihnen dabei helfen, Ihre Geschäftsidee in einem innovativen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Produktionsmethoden weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen. Dabei werden die Gründenden zusätzlich mit Coaching und Netzwerken aus Startups und Akteuren des Gründungs-Ökosystems begleitet, um eine erfolgreiche Markteinführung vorzubereiten. Das Stipendium umfasst monatlich einen Zuschuss in Höhe von 1.000,- Euro (brutto) pro Gründenden für ein Jahr. Gefördert werden können Sologründende sowie Gründungsteams mit bis zu drei Teammitgliedern.

Bewerben können sich Gründende (mind. 18 Jahre alt), deren Gründung bei Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegt oder die innerhalb von 3 Monaten nach Bewilligung gründen werden. Nach Erstgesprächen mit den Gründungsnetzwerken ist eine Antragstellung über einen zur Verfügung gestellten Antragslink möglich. Eine Antragsvoraussetzung ist ein Businessplan, der von dem Gründungsnetzwerk, das vom Gründenden ausgewählt wurde, auf Plausibilität geprüft wird. Im weiteren Schritt votiert eine landesweite Jury über die Förderwürdigkeit der eingereichten Gründungsvorhaben. Nach der Bewilligung werden die Gründenden neben der finanziellen Förderung auch durch die fachliche Expertise der akkreditierten Gründungsnetzwerke eng begleitet.

Inhalt und Ziele

Unterstützung soll es dabei insbesondere bei der Fortschreibung eines tragfähigen Business- und Finanzplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte, innovativer Dienstleistungen sowie bei ersten Schritten in Richtung Markterschließung geben.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt pro Gründendem 1.000 Euro (brutto)/ Monat für max. 12 Monate.

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich Gründende, deren Gründung max. 12 Monate zum Zeitpunkt des Antrags zurückliegt oder die noch nicht gegründet haben. Die Gründung des Unternehmens muss drei Monate nach Bewilligung erfolgen. Gründende die in der Vergangenheit bereits für ein Gründungsvorhaben das Gründungsstipendium RLP erhalten haben, können nicht erneut gefördert werden. Unternehmenssitz sowie Wohnsitz der Gründenden muss in Rheinland-Pfalz liegen, sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von innovativen, kreativen, nachhaltigen, sozialen Gründungs-Vorhaben. Hierbei soll auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen, sowie die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen gefördert werden. Förderfähig sind Gründungen, die mindestens einen der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben:

  • die Entwicklung von Produktion, Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind oder
  • neue Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Vertriebskanäle, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen.

Die Geschäftsidee muss zudem nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen.

Bewerbungsfrist: 15.01.2024 bis 15.03.2024

Bitte planen Sie ausreichend Zeit für unsere Prüfung und Rückmeldung zu Ihrem Antrag ein, bevor dieser an den Fördergeber übersendet werden kann. Daher endet die Frist bereits am 08.03.2024. Für individuelle Absprachen und Möglichkeiten stehen wir Ihnen unter den genannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Wie kann ich mich bewerben?

Erste Anlaufstelle zum Programm Start.inRLP ist ein akkreditierter Netzwerkpartner in Ihrer Nähe! Dort finden erste Orientierungsgespräche zu Ihrer Bewerbung statt.
Oder Sie nehmen direkt mit der Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen unter den nebenstehenden Daten Kontakt auf.

weiterführende Informationen