Informationspflicht über erteilte Aufträge
Informationspflichten gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A sowie § 30 Abs. 1 UVgO
Gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A (Bauleistungen) hat der Auftraggeber, nach Zuschlagserteilung, bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € netto über die Zuschlagserteilung zu informieren. Ebenfalls informiert er über vergebene Aufträge aus Freihändigen Vergaben, deren Auftragswert 15.000 € netto übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.
Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (Liefer- und Dienstleistungen) informiert der Auftraggeber über jeden vergebenen Auftrag über 25.000 € netto nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb.
Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten.
- UVgO i.V. mit der VV Öffentliches Auftragswesen RLP; Planungsleistungen Verkehrsanlagen Parkstraße
- UVgO i.V. mit der VV Öffentliches Auftragswesen RLP; Planungsleistungen Verkehrsanlagen Teilausbau Schneebergstraße
- VOB/A; Neubau des Betriebsgebäudes der Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen; Los 05 - Fensterarbeiten
- VOB/A; Neubau eines Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrums in 56203 Höhr-Grenzhausen; Los 27 - Schlosserarbeiten
- VOB/A; Sanierung des Sitzungssaales der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen; Bodenbelagsarbeiten
- VOB/A; Errichtung Urnenquader F und I auf dem Friedhof der OG Hillscheid; Los 01 - Wegebauarbeiten
- VOB/A; Errichtung Urnenquader F und I auf dem Friedhof der OG Hillscheid; Los 02 - Maurerarbeiten
- UVgO; Beschaffung Office 2021; Bereitstellung von Lizenzen
- VOB/A; Dämmung der energetischen Gebäudehülle des Feuerwehrgerätehauses in Höhr-Grenzhausen; Dämm- und Putzarbeiten
- VOB/A; Neubau eines Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrums in 56203 Höhr-Grenzhausen; Los 15 - Fassadenarbeiten
- UVgO i.V. mit der VV Öffentliches Auftragswesen RLP; Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen