Was sind die Unterschiede zwischen Einmalbeitrag und WKB / Was ist eine Abrechnungseinheit und wofür ist dies wichtig?

Was sind die Unterschiede zwischen Einmalbeitrag und WKB / Was ist eine Abrechnungseinheit und wofür ist dies wichtig?

Die wesentlichsten Unterscheidungen zwischen der Systematik des einmaligen und des wiederkehrenden Beitrages sind in der nachfolgenden Gegenüberstellung kurz dargestellt.

Einmalbeitrag

Wiederkehrender Beitrag

Beitrag wird für den Ausbau einer einzelnen öffentlichen Straße (Verkehrsanlage) erhoben

Beitrag wird für sämtliche Ausbaumaßnahmen innerhalb des gesamten Straßennetzes einer Abrechnungseinheit erhoben

Beitrag ist nur von den Anlieger(innen) der einen einzelnen ausgebauten Verkehrsanlage zu zahlen

Beitrag ist von sämtlichen Anliegern des gesamten Straßennetzes einer sog. „Abrechnungseinheit“ zu zahlen

Einmalig hohe Beitragsbelastung

Vergleichsweise geringe wiederkehrende Beitragsbelastung

Anlieger(innen) zahlen nur für den Ausbau der Verkehrsanlage vor der „eigenen Tür“

Jede(r) Grundstückseigentümer(in) zahlt für alle Straßenausbaumaßnahen in der Abrechnungseinheit

Beitrag ist nur in großen Zeitabständen (meist 20 Jahre und länger) zu zahlen
Beitrag ist immer dann zu zahlen, wenn eine öffentliche Verkehrsanlage innerhalb der Abrechnungseinheit ausgebaut wird. Dies kann ggfls. jährlich oder auch seltener sein.
Anlieger an klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes-, Bundesstraßen) zahlen nur für Nebenanlagen
Keine Unterscheidung zwischen Anliegern an klassifizierten Straßen oder Gemeindestraßen


Als Grundlage für die Er­hebung der WKB werden sog. Abrechnungseinheiten festge­legt, die durch das Zusammenfassen mehrerer, in einem ab­grenzbaren und räumlich zusam­menhängenden Gebietsteil liegender Verkehrs­anla­gen des jeweiligen Kommunengebietes ge­bildet werden.

Die Bildung einer Abrechnungseinheit durch Zusammenfassen aller Verkehrsanlagen einer Gemeinde bzw. Stadt kann erfolgen, wenn diese aufgrund des zusammenhängenden Gebie­tes der Kommune in ihrer Gesamtheit den einzelnen Grundstücken die Anbindung an das inner- und überörtliche Straßennetz vermitteln.

Eine „Abrechnungseinheit“ kann danach ein gesamtes Gebiet der Ortsgemeinde/Stadt oder aber einzelne Teile einer Kommune sein. Dies ist von der Struktur abhängig und darf nicht automatisch mit dem jeweiligen Gebiet der Ortsgemeinde bzw. Stadt gleichgesetzt werden. Bei kleineren Kommunen, die aus einem zusammenhängenden Ort oder Ortsteil bestehen, kann das gesamte Gebiet regelmäßig zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst wer­den.

Beim WKB „verschmelzen“ alle Verkehrsanlagen innerhalb einer Abrechnungseinheit zu ei­ner einzigen Verkehrsanlage. Die rechtliche Begründung zur (Nicht-)Aufteilung des Ge­meinde- bzw. des Stadtgebietes in Abrechnungseinheiten ist Bestandteil der jeweiligen WKB-Satzung.

Dies bedeutet, dass soweit ein beitragsrelevanter Straßenausbau innerhalb einer Abrechnungseinheit stattfindet, alle innerhalb dieser Abrechnungseinheit befindlichen beitragspflichtigen Grundstücke bei der Erhebung beteiligt werden.

Abrechnungseinheiten am Beispiel von Höhr-Grenzhausen