Organisation & Mitarbeiter

Bürgermeister Marco Weißer

Zur Person

  

Marco Weißer hat 1992 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur seine berufliche Laufbahn als Verwaltungsfachangestellter begonnen. Es schlossen sich beamtenrechtliche Vorbereitungsdienste im mittleren und gehobenen Dienst an, die an der Zentralen Verwaltungsschule / Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen absolviert wurden. Er ist ausgebildeter Verwaltungswirt und Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH).

Darüber hinaus absolvierte er ein postgraduales Aufbaustudium „Öffentliches Management“ und schloss dieses mit dem Master of Public Administration (Univ.) ab.

Nebenberuflich engagiert er sich für den rheinland-pfälzischen Verwaltungsnachwuchs als Referent an der Kommunalakademie RLP und als Prüfer und Gutachter an der Hochschule in Mayen.

Daneben hat er zahlreiche Veröffentlichungen in verwaltungsnahen Fachzeitschriften publiziert und mehrere Bücher geschrieben.

Berufliche Stationen führten ihn in verschiedene Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz und Hessen. In der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen ist er seit dem 01.10.2009 Büroleitender Beamter und Fachbereichsleiter des Fachbereichs I – Organisation.

Er wurde am 23.02.2025 von den Bürgerinnen und Bürgern zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde gewählt.

Die Amtszeit begann am 01.08.2025.


Amt und Aufgaben

Als Bürgermeister vertritt er die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen nach außen. Er nimmt sowohl politische als auch verwaltende Funktionen wahr und steht an der Spitze der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen. Die politischen Gremien, wie den Verbandsgemeinderat und die Ausschüsse leitet er als Vorsitzender. Ihm obliegt die Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen. Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde für eine Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt.


Information über die Nebentätigkeiten des Bürgermeisters Marco Weißer der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

Bürgermeister Marco Weißer informiert gem. § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz (LBG) wie folgt über Art und Umfang seiner innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr 2025.

Nr.Tätigkeit alsUmfang in Std.Entschädigung
1Regionalbeirat EVM0
2Vorsitzender Werkausschuss, Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen3
3Vorstandsmitglied und stv. Vorsitzender Förderkreis Keramikmuseum Westerwald e.V.0
4Mitglied im Beirat der Museen im Westerwald GmbH0
5Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus mbH10
6Mitglied im Landespersonalausschuss und Unterausschuss Fortbildungsqualifizierung des LPA10
7Stellvertretender Vorsitzender Jugendhaus Zweite Heimat e.V.2
8Referent und Prüfer an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz / Kommunalakademie Rheinland- Pfalz e.V.derzeit ruhend