Nebentaetigkeiten_BGM

Unterrichtung gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz

Mit dem Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 18.11.2020 ist das Nebentätigkeitsrecht auch für kommunale Wahlbeamte (Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, hauptamtliche Beigeordnete) geändert worden.

Dadurch besteht die Pflicht, bis zum 01.04. eines jeden Jahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang der innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Dieser Verpflichtung kommt Bürgermeisters Thilo Becker für das zurückliegende Kalenderjahr 2023 mit den folgenden Angaben nach

Nr.Tätigkeit alsUmfang in Std.Entschädigung

1

Mitglied im Forst- und Umweltausschuss GStB

11

keine Ablieferung
Sitzungspauschale 70,00 €
Reisekostenerstattung 153,30 €

2

Regionalbeirat GVV

0

3

Regionalbeirat GVV Regionalbeirat EVM

3

4

Vorsitzender Werkausschuss, Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

63

 

5Ratsmitglied Ortsgemeinde Hundsdorf

7


6Beigeordneter der Ortsgemeinde Hundsdorf

1


7Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Hundsdorf

45


8Vorstandsmitglied des Fördervereins Freiwillige Feuerwehr

5


9Vorstandsmitglied der Bürgergemeinschaft "Mach mit" im Kannenbäckerland

2


10Vorstandsmitglied und stv. Vorsitzender Förderkreis Keramikmuseum Westerwald e.V.

3


11Mitglied der Vertreterversammlung der Westerwaldbank

2


12Mitglied der Arbeitsgruppe "Feuerwehr" GStB

6

keine Ablieferung
Sitzungspauschale 35,00 €
Fahrkostenerstattung 73,50 €

13Mitglied im Beirat der Museen im Westerwald GmbH

0


14Stellvertretender Vorsitzender im Vorstand der Vereinigung der freien Bürgermeister und Beigeordneten in Rheinland-Pfalz e.V.

2


15Vorsitzender des Beirats "CeraTechCenter"

0


16Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus mbH

25


17Mitglied im Vorstand des Vereins Deutsche Limesstraße

7


18Mitglied im OZG-Beirat

0


19
Mitglied der Arbeitsgruppe „Katastrophenschutz“ GStB
             5
keine Ablieferung
Sitzungspauschale 35,00 €
Fahrkostenerstattung 67,20 €
20
Mitglied im Landespersonalausschuss und Unterausschuss Fortbildungsqualifizierung des LPA
            11

Er teilt mit, dass er im Jahr 2023 Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Sitzungen des GStB in Höhe von 140,00 Euro sowie eine Fahrkostenerstattung von insgesamt 294,00 € erhalten hat.