Fragen & Antworten

Fragen & Antworten...

...klicken Sie einfach auf das kleine "+" ,um die Antwort anzuzeigen!

  • Ab welchem Wasserstand schwimmt ein Auto auf?

    Ab 50 bis 60 cm

  • Ab welchem Wasserstand ist es dem Menschen nicht mehr möglich, den Halt zu bewahren?

    Der Halt ergibt sich in Abhängigkeit der Körpergröße. Überschlägig kann davon ausgegangen werden, dass ab einem Wasserstand bis zur Hälfte der Körpergröße der Halt nahezu unmöglich wird.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Gewässeraue und einer Retentionsfläche.

    Als Gewässeraue bezeichnet man alle Flächen, welche an das Gewässer anschließen. Retentionsflächen umfassen Gewässerauen, auf welchen sich der Abfluss im Hochwasserfall ausbreiten kann und zurückgehalten wird.

  • Wer ist für die Gewässerunterhaltung zuständig?

    Die Zuständigkeit richtet sich nach der wasserwirtschaftlichen Bedeutung des Gewässers – entsprechend der Gewässerordnung. Für den Brexbach gilt, dass ab dem Zusammenlauf von Brexbach und Masselbach die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises für die Gewässerunterhaltung zuständig ist. Der Brexbach ist ab dem Zusammenlauf ein Gewässer 2. Ordnung. Vom Zusammenlauf bis zur Quelle ist der Brexbach ein Gewässer 3. Ordnung und die Zuständigkeit liegt bei der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen. Die Zuständigkeit für die Gewässerunterhaltung des Masselbachs obliegt ebenfalls der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, solange sich das Gewässer im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde befindet, also in den Gemarkungen, Grenzau, Kammerforst und Hilgert.

Sie haben weitere Fragen...

...dann stellen Sie uns doch einfach eine Frage über das Kontaktformular!

Weitere Kontaktdaten

Hinweis: Aus Datenschutzgründen werden ihre weiteren Kontaktdaten lediglich für berechtigte Empfänger Ihres Anliegens sichtbar gemacht. Der Empfänger kann Ihre Kontaktdaten dazu nutzen, um mit Ihnen direkt Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten sind zweckgebunden und verfallen mit der Beendigung Ihrer Anfrage.

Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass...

  • ich zur Verifizierung meiner E-Mail Adresse im Kontext dieser Anfrage eine Bestätigungsmail an die von mir eingegebene E-Mail-Adresse erhalte.
  • nach erfolgreicher Bestätigung dieser E-Mail Adresse per E-Mail über Kommentare zu dieser Anfrage informiert werde.
  • meine E-Mail Adresse, Datum und Uhrzeit sowie der Wortlaut dieser Einverständniserklärung bis zu zwei Jahre nach dem Erstellen der Anfrage gespeichert werden.
  • meine Daten in begründeten Einzelfällen im Rahmen geltender gesetzlicher Grundlagen auch über diese Frist hinaus gespeichert werden können.

Bitte beachten Sie:

  • Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse innerhalb von 30 Tagen, da Ihre Anfrage ansonsten automatisch gelöscht wird.
  • Geschlossene Vorgänge bleiben 14 Tage nach Abschluss erhalten. Nach Ablauf dieser Frist wird Ihre Anfrage aus Datenschutzgründen aus unserem System gelöscht.
  • Sollten Sie Dokumente oder Bescheide im Kontext dieser Anfrage erhalten haben, bitten wir Sie, diese vor Ablauf der obigen Frist herunterzuladen.
  • Ihre Daten werden in einem deutschen Rechenzentrum abgelegt und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben.
  • Ihre E-Mail Adresse wird ausschließlich zu dem Zweck verwendet, um Sie im Rahmen dieser Anfrage zu informieren oder im Fall von Rückfragen zu kontaktieren.