Kommunaler Entschuldungsfonds

Kommunaler Entschuldungsfonds (KEF-RP)

Die Stadt Höhr-Grenzhausen ist dem Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) zum 01.01.2012 beigetreten. Der KEF-RP soll den Kommunen helfen, ihre bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite (auch: Kassenkredite zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs an liquiden Mitteln) in einer Gesamthöhe von landesweit rund 4,9 Mrd. Euro deutlich zu reduzieren und die fälligen Zinslasten zu vermindern. Er hat eine Laufzeit von 15 Jahren und endet spätestens am 31.12.2026.

Die Finanzierung des Fonds ist

  • zu  ⅓  von der Kommune selbst zu leisten (Konsolidierungsbeitrag durch Einsparungen, Steuer- oder Umlagenerhöhungen)
  • wird zu ⅓  aus dem kommunalen Finanzausgleich RP aufgebracht
    (Aufgabe des kommunalen Finanzausgleich ist im Wesentlichen, eine finanzielle Grundausstattung der Kommunen zu garantieren und Ungleichgewichte abzumildern – Quelle: http://fm.rlp.de/de/themen/finanzen/kommunale-finanzen/entschuldungsfonds/
  • Kommt ⅓ aus dem Landeshaushalt

Der Stand der Liquiditätskredite der Stadt Höhr-Grenzhausen betrug zum 31.12.2009 2.651.643,34 Euro. Für die Teilnahme am KEF-RP wurde ein Betrag von 1.360.407 Euro festgelegt. Dieser kann im Rahmen des KEF-RP bis zum 31.12.2026 auf eine Restschuld von 622.246 Euro abgebaut werden.

Die Jahresleistung im KEF-RP beträg

  1. aus dem Konsolidierungsbeitrag der Stadt Höhr-Grenzhausen 23.659 Euro
  2. aus dem kommunalen Finanzausgleich RP 23.659 Euro
  3. vom Land 23.659 Euro

Der vom Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen am 12.12.2011 beschlossene Konsolidierungsvertrag wurde vom Landrat des Westerwaldkreises, Herr Achim Schwickert, und dem Stadtbürgermeister der Stadt Höhr-Grenzhausen, Herr Michael Thiesen, am 15.02.2012 bzw. 19.02.2012 unterzeichnet.

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