Fördermittelberatung

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Die staatlichen Finanzierungshilfen für Existenzgründer

Förderprogramme werden auf europäischer Ebene, vom Bund und den Ländern zur Verfügung gestellt. Es gibt zur Zeit mehr als 600 Programme.
Die Förderungen beinhalten Kredite, Bürgschaften, Beteiligungen und Zuschüsse. Bis zu einer Subventitionsgrenze können verschiedene Programme miteinander kombiniert werden. Welche Finanzierungshilfen auf die jeweilige Investition von Existenzgründern und Unternehmern zutreffen, kann im Einzelfall ermittelt werden.

Fördervoraussetzungen bei Existenzgründung

Um eine öffentliche Förderung zur Gründung Ihres Unternehmens erhalten zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gründung eines Unternehmens durch Neuerrichtung, Übernahme oder tätiger Beteiligung
  • Hauptberufliche Ausübung der selbständigen Tätigkeit
  • eine Vollexistenz muss mittelfristig erreicht werden
  • Fachliche und kaufmännische Qualifikationen sind nachzuweisen
  • Anträge auf Förderungen sind vor Investitionsbeginn zu stellen
  • Anträge auf Kredite und Bürgschaften können nur von Geschäftsbanken gestellt werden

Wichtig ist, dass Sie vor der offiziellen Gründung Ihres Unternehmens durch die Eintragung in das Handelsregister und vor jeglicher investiven oder vertraglichen Betätigung im Unternehmenssinn Fördermöglichkeiten geprüft haben.

Links zu Förderprogrammen

Landesförderprogramm: Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI)

Dieses Förderprogramm unterstützt rheinland-pfälzische kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMUs) in Rheinland-Pfalz, einschließlich Beherbergungsbetrieben, bei der Einführung von Innovationen, um ihre Innovationskompetenz zu stärken. Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Zur Umsetzung dieses Programms sind rund 34,5 Millionen Euro aus Mitteln des EFRE 2021-2027 vorgesehen, welche bedarfsorientiert durch Landesmittel verstärkt werden.

Das Förderprogramm bietet Investitionsanreize für die technologische Transformation und Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen. Ebenso sollen wesentliche Produktionsinnovationen, sei es die Herstellung oder der Vertrieb von neuen, selbst entwickelten oder verbesserten Produkten, gefördert werden. Falls Unternehmen eigene Innovationen umsetzen möchten, erfolgt dies nach der Phase der Forschung und Entwicklung bzw. nach Erreichen der Marktreife. Die Bestätigung des erforderlichen Innovationsgrades erfolgt durch einen qualifizierten Sachverständigen. Beispielsweise kann der Erwerb modernster Produktionsmaschinen sowie die Nutzung innovativer Hard- und Softwaretools gefördert werden.

So können Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss von bis zu 20 % als kleines Unternehmen bzw. 10 % als mittleres Unternehmen erhalten. Der Mindestzuschuss beträgt 50.000 Euro und einem Höchstbetrag von 5 Mio. Euro zum Zeitpunkt der Bewilligung (bei förderfähigen Gesamtkosten von mindestens 250.000 Euro bzw. 500.000 Euro).

Die Antragsstellung erfolgt digital über das Kundenportal der Investitions- und Strukturbank (ISB) und muss vor dem Investitionsbeginn dort eingehen. Zudem muss die schriftliche Bestätigung, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung erfüllt sind, ebenfalls vor Beginn erteilt werden. In der Regel ist das Investitionsvorhaben spätestens drei Monate nach Antragsstellung zu beginnen. Dieser kann auch der verbindliche Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder eines Darlehensvertrags sein.

ISB-Mittelstandskredit

Junge Unternehmen und Unternehmen aus Regionalfördergebieten profitieren besonders

Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Rheinland-Pfalz können ab sofort für Investitionen, zusätzliche Betriebsmittelbedarfe, Warenlager sowie Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen den neuen Mittelstandskredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) über ihre Hausbank beantragen. Der Mittelstandskredit ersetzt den bisherigen Unternehmerkredit RLP sowie den ERP-Gründerkredit RLP und ist so ausgestaltet, dass junge Unternehmen und Unternehmen mit Vorhaben in Regionalfördergebieten besonders profitieren.

Im Zuge der Neuausrichtungen wurden die Konditionen verbessert: Eine Antragstellung ist künftig bis zu 5 Millionen Euro für Investitionen und bis zu 2 Millionen Euro für Betriebsmittel möglich. Die Hausbank legt Form und Umfang der Besicherung sowie den genauen Zinssatz auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW, die die Gelder refinanziert, fest. Zudem kann der Kredit bei einem Kreditbetrag bis 800.000 Euro für Unternehmen, die mindestens zwei Jahresabschlüsse vorlegen können sind, mit einer fünfzigprozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgereicht werden, um dieser die Kreditvergabe zu erleichtern.

Aufgrund ihrer guten Refinanzierungsmöglichkeiten als Anstalt des öffentlichen Rechts könne die ISB den Zins noch weiter reduzieren.