Fördermittelberatung

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Die staatlichen Finanzierungshilfen für Existenzgründer

Förderprogramme werden auf europäischer Ebene, vom Bund und den Ländern zur Verfügung gestellt. Es gibt zur Zeit mehr als 600 Programme.
Die Förderungen beinhalten Kredite, Bürgschaften, Beteiligungen und Zuschüsse. Bis zu einer Subventitionsgrenze können verschiedene Programme miteinander kombiniert werden. Welche Finanzierungshilfen auf die jeweilige Investition von Existenzgründern und Unternehmern zutreffen, kann im Einzelfall ermittelt werden.

Fördervoraussetzungen bei Existenzgründung

Um eine öffentliche Förderung zur Gründung Ihres Unternehmens erhalten zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gründung eines Unternehmens durch Neuerrichtung, Übernahme oder tätiger Beteiligung
  • Hauptberufliche Ausübung der selbständigen Tätigkeit
  • eine Vollexistenz muss mittelfristig erreicht werden
  • Fachliche und kaufmännische Qualifikationen sind nachzuweisen
  • Anträge auf Förderungen sind vor Investitionsbeginn zu stellen
  • Anträge auf Kredite und Bürgschaften können nur von Geschäftsbanken gestellt werden

Wichtig ist, dass Sie vor der offiziellen Gründung Ihres Unternehmens durch die Eintragung in das Handelsregister und vor jeglicher investiven oder vertraglichen Betätigung im Unternehmenssinn Fördermöglichkeiten geprüft haben.

Links zu Förderprogrammen

NEU - der ISB-Mittelstandskredit

Junge Unternehmen und Unternehmen aus Regionalfördergebieten profitieren besonders

Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Rheinland-Pfalz können ab sofort für Investitionen, zusätzliche Betriebsmittelbedarfe, Warenlager sowie Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen den neuen Mittelstandskredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) über ihre Hausbank beantragen. Der Mittelstandskredit ersetzt den bisherigen Unternehmerkredit RLP sowie den ERP-Gründerkredit RLP und ist so ausgestaltet, dass junge Unternehmen und Unternehmen mit Vorhaben in Regionalfördergebieten besonders profitieren.

Im Zuge der Neuausrichtungen wurden die Konditionen verbessert: Eine Antragstellung ist künftig bis zu 5 Millionen Euro für Investitionen und bis zu 2 Millionen Euro für Betriebsmittel möglich. Die Hausbank legt Form und Umfang der Besicherung sowie den genauen Zinssatz auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW, die die Gelder refinanziert, fest. Zudem kann der Kredit bei einem Kreditbetrag bis 800.000 Euro für Unternehmen, die mindestens zwei Jahresabschlüsse vorlegen können sind, mit einer fünfzigprozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgereicht werden, um dieser die Kreditvergabe zu erleichtern.

Aufgrund ihrer guten Refinanzierungsmöglichkeiten als Anstalt des öffentlichen Rechts könne die ISB den Zins noch weiter reduzieren.