Wappen und Flaggen

Wappen und Flaggen

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Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und dem Beschluss des Verbandsgemeindrates Höhr-Grenzhausen vom 15. März 1993 erteilen wir hiermit der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen die Genehmigung, das nachfolgend näher beschriebene Wappen zu führen:

"In blau-silbern geviertem Schild mit vierfach von Silber und Blau gestücktem Schildbord, auf dessen vier Schnittlinien je eine Kugeln in wechselten Farben liegt, eine Kanne in verwechselten Farben."