Förderung gestalterischer Maßnahmen an Gebäuden zur Aufwertung des Stadtbildes

Förderung gestalterischer Maßnahmen an Gebäuden zur Aufwertung des Stadtbildes 

Die Stadt Höhr-Grenzhausen unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der gestalterischen Aufwertung älterer Gebäude. Der Stadtrat hat hierzu eine neue Förderrichtlinie beschlossen, die zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden sowie gemischt genutzten Gebäuden, die mindestens 50 Jahre alt sind und durch ihre Gestaltung das Stadtbild sichtbar verbessern. Dazu gehören insbesondere die Sanierung und gestalterische Aufwertung von Außenfassaden, die Erneuerung von Fenstern und Haustüren sowie die Sanierung von Hauseingängen und Vordächern. Maßnahmen an Dächern sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, die das Gebäude selbst bewohnen oder das darin befindliche Gewerbe selbst betreiben. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Die Stadt gewährt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro je Gebäude.

Förderanträge können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen eingereicht werden. Dem Antrag sind Kostenvoranschläge, eine Übersicht der geplanten Gesamtkosten sowie Fotos des derzeitigen Zustands beizufügen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bearbeitet.

Wichtig: Mit den geförderten Maßnahmen darf nicht vor dem 1. Januar 2026 begonnen worden sein.