Hinweise für Hundeführer


Menschen, die Hunde ausführen, haben es nicht immer ganz leicht. So sind zum Beispiel dem Bewegungsdrang ihrer vierbeinigen Freunde im Ort enge Grenzen gesetzt und auch das tägliche „Geschäft“ kann nicht an beliebiger Stelle erledigt werden. Damit in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen die Menschen und die Hunde problemlos miteinander leben können, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:

-Bitte nehmen Sie für unterwegs immer Hundekotbeutel für das „große Geschäft“ des Hundes mit. Die Hundekotbeutel können Sie dann ordnungsgemäß im Müll entsorgen und bitte nicht im nächsten Regeneinlass der Straße.

-Erziehen Sie Ihren Hund von vornherein dazu, sich an ein Plätzchen auf dem eigenen Grundstück zu gewöhnen. Hundekot auf fremden Grundstücken muss sofort entfernt werden. Hierzu zählen natürlich auch die öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen sowie die Wirtschaftswege und die Futterwiesen der Landwirte.

-Bitte nehmen Sie Ihren Hund - wie in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen vorgeschrieben - innerhalb bebauter Ortslagen sowie in allen öffentlichen Anlagen an die Leine und leinen Sie ihn außerhalb bebauter Ortslage umgehend an, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.

Übrigens ist die Hundesteuer nicht zweckgebunden und somit keine Abgabe für die Straßenreinigung.

Vielen Dank, dass Sie und Ihr Hund mit gutem Beispiel vorangehen und damit zeigen, dass auch Ihnen eine gleichermaßen für Menschen und Hunde saubere Verbandsgemeinde am Herzen liegt.

Ihre

Verbandsgemeindeverwaltung
Höhr-Grenzhausen als

örtliche Ordnungsbehörde